• Verkauf von Fundsachen

    Rathaus Bad Homburg Razhausplatz 8-10, Bad Homburg v. d. Höhe

    Es handelt es sich um Gegenstände (Fundsachen wie Uhren, Schmuck, Schuhe, Taschen, diverse Kleidungsstücke sowie kleinere Gebrauchsgegenstände), die nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von sechs Monaten im Fundbüro nicht abgeholt wurden.