Bildung und Teilhabe (BuT) - Informationen zum Start in das neue Schuljahr
16. August 2024
Rheingau-Taunus-Kreis (ut). Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sorgt für die passende und zielgenaue Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien. Ziel des seit 2011 laufenden Programms: allen jungen Menschen gleiche Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Das Team „Bildung und Teilhabe“ des Kommunalen JobCenters im Rheingau-Taunus-Kreis möchte deshalb gerade jetzt, kurz vor dem Beginn des neuen Schuljahrs in Hessen erneut auf diese Möglichkeit und die die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets informieren.
Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (für Teilhabeleistungen bis 18 Jahre), deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Haushalte mit geringem Einkommen (sogenannte Schwellenhaushalte) können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Das BuT-Paket umfasst folgende Leistungen:
- Übernahme der Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Zuschuss von 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf
- Übernahme von Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung bei Bedarf
- Kosten für Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege
- Monatlich 15 Euro für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für Rückfragen stehen die Kolleginnen des Teams Bildung und Teilhabe des Kommunalen JobCenters unter folgenden Durchwahlnummern zur Verfügung, Telefon 06126 2270-9233, -9255, -9262, -9227 oder -9228
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen des BuT-Paketes sowie zur Antragstellung sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden: www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/sozialleistungen-hilfen/bildung-und-teilhabe/