Oberurseler Haushalt 2024 ist ohne Auflagen genehmigt

2. August 2024

Oberursel (ut). Auf der Homepage der Stadt kann seit dem 27. Juli 2024 die Haushaltssatzung und die aufsichtsbehördliche Genehmigung vom 18. Juli 2024 eingesehen werden. Dort findet sich auch der Haushalt als pdf-Dokument und ist interaktiv abrufbar. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung erfolgte ohne Auflagen.

Bis Dienstag, 6. August 2024, liegt der Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung im Rathaus Gebäude A, Zimmer 219, während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Mit Ablauf der Auslegungsfrist am 6. August 2024 gilt der Haushalt als genehmigt, die vorläufige Haushaltsführung endet und der Haushalt kann ab 7. August 2024 ausgeführt werden.

Der Haushaltplan 2024 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbedarf in Höhe von 5 Millionen Euro ab. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert. Im investiven Bereich wird mit einem Defizit von 15 Millionen Euro gerechnet. Eine Kreditaufnahme ist in gleicher Höhe geplant. Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. Um Investitionen in den Folgejahren weiterführen zu können, sind 1,8 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Ein Beschluss über ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich, da die Rücklagen zur Deckung herangezogen werden können.

Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Bau & Service Oberursel (BSO) ist ebenfalls als Anlage des Haushaltplans 2024 auf der Homepage aufrufbar. Dort ist auch die dazugehörige aufsichtsbehördliche Genehmigung vom 18. Juli 2024 zu finden. Die Genehmigung des Wirtschaftsplans des BSO wurde über 11,4 Millionen Euro Kredite für Investitionen, 41,5 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskredite in Höhe von 2,1 Millionen Euro erteilt. Die Genehmigung erfolgte ebenfalls ohne Auflagen.