Bejagung soll Bestand an Nil- und Kanadagänsen verringern
12. August 2024
Oberursel (ut). Nil- und Kanadagänse haben sich in der Brunnenstadt in den letzten Jahren rund um die Gewässer, vor allem am Maasgrundweiher, zunehmend zu einem Problem entwickelt. Die Nilgans gilt gemäß Bundesamt für Naturschutz (BfN) als invasive, die Kanadagans als potentiell invasive Art. Die Verunreinigungen der Gänse schränken nicht nur die Nutzung von Bänken, Wegen und dem Spielplatz ein, die Verkotung bringt auch eine Gesundheitsgefährdung durch Salmonellen mit sich. Teilweise verhalten sich die Gänse aggressiv gegenüber Passant:innen und seitens der Bevölkerung gehen seit längerem starke Beschwerden bei der Stadtverwaltung ein. Darüber hinaus vertreiben sie insbesondere kleine heimische Vogelarten und dulden keine anderen Entenvögel in ihrem Revier – mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität. Letztendlich verursachen sie auch Schäden in der Landwirtschaft.
Aus diesem Grund wurden unterschiedliche Methoden zur Bestandsregulierung bzw. Vertreibung der Tiere in Oberursel geprüft und auch ausprobiert, allerdings ohne den notwendigen Erfolg. Daraufhin hat der Magistrat eine Bejagung der Gänse am Maasgrundweiher und gegebenenfalls an anderen betroffenen Gewässern beschlossen. Die Bestände sollen deutlich dezimiert werden, damit in Zukunft keine übermäßige Verschmutzung des Weihers und des Umfelds mehr stattfindet. Es werden mehrere Bejagungen gemäß Bundesjagdgesetz und Hessischer Jagdverordnung zwischen August 2024 bis Januar 2025 vorgenommen. Die Jagdzeit für Nilgänse liegt zwischen August bis Mitte Januar, die der Kanadagans bis Ende Oktober. Der Erfolg der Bejagung wird im Anschluss evaluiert.
Im Vorfeld wurden unterschiedliche Vergrämungsmaßnahmen ausprobiert: Seit Oktober 2022 ist es verboten, Wasservögel oder andere Wildtiere am Maasgrundweiher oder am Weiher im Rushmoorpark zu füttern. Das Verbot wurde durch eine Aufklärungskampagne und eine direkte Ansprache von Personen, die regelmäßig die Tiere fütterten, begleitet. Gleichzeitig wurde das Füttern als Ordnungswidrigkeit in der Gefahrenabwehrordnung der Stadt Oberursel aufgenommen. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Tierfreund:innen, dass eine Fütterung von freilebenden Wasservögeln und anderen wildlebenden Tieren nicht notwendig sei. Das natürlich vorkommende Nahrungsangebot sei, auch im Winter, völlig ausreichend. Eine zusätzliche Fütterung führe zur Überfütterung und könne gravierende Auswirkungen auf Tiere und Natur haben, verdorbene Brotreste verunreinigten das Wasser und zögen Ratten an.
Eine weitere Maßnahme war das Vegetationsmanagement durch eine gestaffelte Mahd in Parkanlagen, wie beispielsweise dem Rushmoorpark. Durch hohe Grasflächen im Uferbereich wurde das Sichtfeld der Vögel eingeschränkt und die Sichtbeziehung von Gänsen zwischen Brut- und Nahrungshabitat gestört. Allerdings wechselten die Tiere nur vorübergehend den Standort. Auch die akustische Vergrämung mit Böllerschüssen oder Flugdrachen waren gemäß den Erfahrungen der Nachbarkommunen Bad Homburg und Frankfurt bislang erfolglos. Die Tiere seien zu schlau: Sie wüssten schnell, wann ihnen wirklich Gefahr drohe, und bleiben dann einfach sitzen.
Die Verwendung von Netzen zum Einfangen der Tiere dagegen ist verboten, wie auch das Ausnehmen der Eier bzw. Gelege von Federwild untersagt ist (gemäß § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (BJG ). Für das Entnehmen der Eier benötigt man eine Sondergenehmigung der Jagdbehörde. Bei der Entnahme müssten die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden, da sonst sofort ein Ersatzgelege angelegt werde. Nach einigen Wochen würden die Gänse trotzdem ein neues Gelege anlegen, wenn sie merken, dass aus den Attrappen keine Jungtiere schlüpfen. Die beiden Gänsearten seien zudem in der Lage, mehrere Generationen im Jahr großzuziehen. Diese Maßnahme diene nicht zur Bestandsregulation. Sie sei nicht effektiv und zeitaufwendig, zumal man ein Großteil der Gelege nicht finden werde, da sie an unzugänglichen Stellen liegen.
Die Jagd findet unter Berücksichtigung aller jagdlichen und ordnungsrechtlichen Vorschriften statt. Die erforderlichen Genehmigungen und Abstimmung mit der städtischen Ordnungsbehörde wurden von der Fachfirma eingeholt.
Hintergrundinformation
Nilgänse wurden bereits von den alten Ägyptern, Griechen und Römern gehalten. Etwa im 18. Jahrhundert wurde sie als Ziervogel nach Großbritannien eingeführt. In den letzten Jahrzehnten breitete sich die Nilgans hauptsächlich von den Niederlanden kommend entlang des Rheins in Mitteleuropa aus, wobei sie auch in städtischen Parks, an Badeseen und anderen von Menschen häufig frequentierten Orten vorkommt. Vor ca. 30 Jahren wurde in Hessen das erste brütende Paar in Wiesbaden registriert. Seither hat sich die Anzahl stetig und schnell erhöht. Sie sind bezüglich ihrer Nistplatzwahl sehr flexibel. Sie errichten ihre Nester auch bis in einer Höhe von 20 Metern über dem Erdboden. In Europa brütende Tiere nehmen auch Greifvogelhorste und Krähennester als Niststandort an.
Schutzstatus (Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
International: Als “europäische” Vogelart im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie gelten alle Vogelarten, die natürlicherweise in der EU vorkommen. Diese Definition erfasst auch gelegentlich auftretende Irrgäste. Weitere 15 Arten (Neozoen-Arten), darunter die Nilgans, sind nach Auffassung der Europäischen Kommission als in der EU eingebürgert anzusehen.
National: Die Nilgans wird zwar in der EU als eingebürgert angesehen, sie gilt damit aber nicht als “europäische” Art im Sinne der Vogelschutzrichtlinie und ist somit auch nicht “besonders geschützt” gemäß BNatSchG (Quelle: BfN).