Afrikanische Schweinepest: Allgemeinverfügung weitere Informationen
19. Juni 2024
Umfangreiche Informationen auf www.MTK.org – Bürgertelefon beantwortet weitere Fragen
Main-Taunus-Kreis (ut). Der Kreis hält auf seiner Internetseite www.MTK.org für seine Bürgerinnen und Bürger umfangreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest vor. Darüber hinaus hat der Kreis nun unter der Nummer 06192-2010 ein Bürgertelefon eingerichtet. Hier beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Fragen rund um die Virusinfektion. Erreichbar ist das Telefon zu folgenden Zeiten: montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr.
„Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und alle Tiere mit Ausnahme von Haus- und Wildschweinen absolut ungefährlich“, erläutert Landrat Michael Cyriax. „Wir wissen aber, dass die Nachricht vom Ausbruch der ASP ganz in unserer Nähe die Menschen verunsichert und Fragen aufwirft. Deshalb informieren wir auf www.MTK.org und persönlich am Bürgertelefon.“
Parallel dazu steht der Kreis in einem intensiven Austausch mit Landwirten, Jägern und kommunalen Partnern, um die Herausforderungen gemeinsam zu erörtern und Lösungen zu erarbeiten. „Wir bedanken uns ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit und tatkräftige Unterstützung bei allen Beteiligten“, so Kreisbeigeordneter Axel Fink.
Im Main-Taunus-Kreis liegen die Städte Hochheim, Flörsheim, Hattersheim, Kriftel und Teile von Hofheim im 15-Kilometer-Radius um den Fundort. Eine Allgemeinverfügung regelt, welche besonderen Maßnahmen in dieser so genannten Restriktionszone gelten.
Info vom 18. Juni 2024
Main-Taunus-Kreis (ut). Im Landkreis Groß-Gerau ist ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Um den Fundort herum ist in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet worden. Im MTK liegen die Städte Hochheim, Flörsheim, Hattersheim, Kriftel und Teile von Hofheim in eben diesem Radius um den Fundort. Hier befinden sich 18 Betriebe mit Schweinehaltung mit insgesamt 243 Tieren. Eine so genannte Allgemeinverfügung regelt die nun erforderlichen Maßnahmen in dieser Zone.
„Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und alle Tiere mit Ausnahme von Haus- und Wildschweinen absolut ungefährlich“, erläutert Landrat Michael Cyriax. Deshalb wäge der Kreis zwischen den Erfordernissen der Tierseuchenbekämpfung und den berechtigten Interessen betroffener Personen- und Berufsgruppen ab. „Unsere Landwirte haben in Saatgut und Düngemittel investiert und stehen nun kurz vor der Ernte. Wir wollen alles vermeiden, was unzumutbare Härten für die Landwirtschaft darstellen würde.“
Die Bergung verendeter Wildschweine wird ausschließlich von speziell geschultem Personal durchgeführt. Ein Kadaversammelplatz ist in Eddersheim eingerichtet.
Hintergrund:
Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein festgestellt. Im September 2020 war der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt worden – in Brandenburg. Mit dem jetzt bestätigten Fall im Kreis Groß-Gerau hat das Virus erstmals auch das Land Hessen erreicht.
Die Übertragung der ASP erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung).
Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Weitere Informationen:
https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/afrikanische-schweinepest-asp.html