Vorschläge der Stadt für Alternativen bleiben unbeachtet

Ultranet: Bundesnetzagentur verändert Trassenverlauf nicht

20. Juni 2022

Hofheim (ut). Die Stadt hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren mit den Nachbarkommunen Eppstein, Niedernhausen, Idstein und Hünstetten sowie dem Main-Taunus- und Rheingau-Taunus-Kreis vehement für eine Änderung des geplanten Verlaufs der neuen Gleichstromtrasse Ultranet eingesetzt. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitgeteilt, dass der Trassenkorridor nicht verändert wird und somit in einem Abstand von 500 Metern auf beiden Seiten der Bestandstrasse verläuft. Somit wurden sämtliche Alternativvorschläge seitens der Stadt Hofheim sowie der anderen Kommunen und der Landkreise nicht berücksichtigt. Für die Bürgerinnen und Bürger bietet die mit der Umsetzung beauftragte Firma amprion eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, 22. Juni, 18 Uhr im Online-Format auf www.amprion.net/ultranet_d1buerger an. Einen Tag zuvor am 21. Juni informiert die Bürgerinitiative Wildsachsen und Langenhain um 19 Uhr im Bürgerhaus Marxheim über ihr weiteres Vorgehen.

Bei dem Verfahren der Bundesfachplanung für die geplante Hochspannungsleitung zwischen Osterath am Niederrhein und Philippsburg in Baden-Württemberg ist mit dieser Entscheidung der Korridor von 1000 Metern Breite für die Gleichstromtrasse abschließend festgelegt worden. Die Stadt Hofheim hatte gefordert, dass die vorhandene Wechselstrom-Trasse, die auch für die neue Gleichstromleitung genutzt werden soll, verändert wird und zumindest einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhält. Zu diesem Zweck hatte sie gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen die Rechtsanwaltskanzlei W2K mit der Angelegenheit beauftragt und umfangreich Stellung genommen. Die Beschlüsse zu den Stellungnahmen können im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Als Mindestforderung wurde durch die Stadt eine Verschwenkung der Leitungstrasse auf Hofheimer Stadtgebiet unter Einhaltung eines möglichst großen Abstands zu bestehenden Wohngebieten gefordert und dabei unter Abstimmung mit der Bürgerinitiative eine konkrete Leitungstrasse aufgezeigt. Die entsprechend notwendige Verschiebung und gleichzeitige Aufweitung des Trassenkorridors der Bundesfachplanung wurde mit der vorliegenden Entscheidung der BNetzA abgelehnt. Die BNetzA folgt damit dem Ansinnen des Antragsstellers, der Firma amprion, die geplante Gleichstromhochspannungsleitung auf der Bestandstrasse zu ergänzen.

Aufgrund der Entscheidung der BNetzA hatte die Vorhabenträgerin amprion zu einer Infoveranstaltung für die Träger öffentlicher Belange am 7. Juni eingeladen, um die Kommunen über die Projektmeilensteine zu informieren. Sie erläuterte in der Konferenz das anschließende Planfeststellungsverfahren für den nördlichen Abschnitt D von Koblenz nach Marxheim. Die Firma amprion geht davon aus, dass der offizielle Antrag auf Planfeststellung nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) noch im Juni 2022 eingereicht wird.

Stadtverwaltung, Bürgerinitiative und die Hofheimer Öffentlichkeit müssen nun gemeinsam abwägen, wie mit dieser Entscheidung umgegangen werden kann. Insbesondere ist zu klären, ob und mit welchen Mitteln hier juristisch vorgegangen werden kann. Eine völlige Nichtachtung der Alternativ-Varianten gegen das Wohl der Hofheimer Bürgerinnen und Bürger ist nicht akzeptabel.