Zeppelinstraße - Stadt stoppt Planungen für Gewerbegebiet

25. November 2024

Bad Homburg v. d. Höhe (ut). Der Magistrat hat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 „Gewerbegebiet südlich der Zeppelinstraße“ einzustellen. Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren Gremien wird der entsprechende Aufstellungsbeschluss aufgehoben.

Ursprünglich hatte die Stadt die Absicht, in diesem Bereich an der Zeppelinstraße ein urbanes Gewerbegebiet zu entwickeln. Für die Planung war vorgesehen, besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit und das Nutzungskonzept zu stellen. So bestand eine Grundvoraussetzung darin, dass die dortigen Grundstücke in städtischen Besitz übergehen, damit die Stadt die Planungssicherheit über die Ansiedlung von Unternehmen und die damit einhergehenden Gewerbesteuereinnahmen hat. Nach intensiven Gesprächen mit den Eigentümern hat sich herausgestellt, dass diese essenzielle Bedingung nicht erfüllt werden wird.

Die Verwaltung wird nun beauftragt, im Rahmen eines moderierten Beteiligungsprozesses Vorschläge für alternative Standorte zur Entwicklung potentieller Gewerbegebiete im Stadtgebiet zu erarbeiten. Der Fachbereich Stadtplanung wird diese den städtischen Gremien vorlegen.