Tierschutzbund warnt vor Aufweichung des Wolfsschutzes
Der Wolf wird gemäß Kabinettsbeschluss ins Jagdrecht aufgenommen
28. Dezember 2025
Überregional (ut/pit). Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht beschlossen. Der Deutsche Tierschutzbund warnt eindringlich vor diesem Schritt. Nach Einschätzung des Verbands widerspricht der Entwurf in zentralen Punkten dem geltenden europäischen Artenschutzrecht.
„Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten massiven Eingriffe in den Wolfsbestand sind weder faktenbasiert noch rechtskonform. Die Schaffung wolfsfreier Zonen oder die Legitimierung von Abschüssen in der Schonzeit bis hin zur Tötung ganzer Rudel – all das ist mit Unionsrecht nicht vereinbar“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Gesetzentwurf verschärfe bestehende Konflikte, biete jedoch keine tragfähige Lösung zum Schutz von Weidetieren. „Der Entwurf muss vollständig zurückgezogen werden“, fordert Schröder.
Auch Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, übt scharfe Kritik: „Vorgelegt wurde ein Gesetzentwurf zur Ausrottung des Wolfs.“ Der im europäischen Recht verankerte Schutzgedanke – insbesondere nach der Berner Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) – werde weitgehend ignoriert. Notwendig sei stattdessen eine Gesetzgebung, die auf Interessenausgleich und Koexistenz von Wölfen und Weidetieren ziele. Statt einer bis zu sechsmonatigen, bestandsgefährdenden Jagdzeit müsse sich der Gesetzgeber auf die gezielte Entnahme einzelner Problemwölfe konzentrieren, die nachweislich zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Zugleich fordert Nitsch eine deutlich bessere Förderung des Herdenschutzes sowie eine bundesweite Auswertung seiner Wirksamkeit.
EU-Recht und Tierschutz werden missachtet
Nach Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes steht der Gesetzentwurf im klaren Widerspruch zur FFH-Richtlinie der Europäischen Union. Auch nach der in diesem Jahr erfolgten Herabstufung des Schutzstatus darf der Wolf nur unter engen Ausnahmevoraussetzungen getötet werden. Diese Einschätzung wird durch ein gemeinsam mit anderen Verbänden beauftragtes Rechtsgutachten gestützt.
Hinzu kommen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken. Abschüsse außerhalb regulärer Jagdzeiten, die mögliche Tötung von Elterntieren sowie die damit verbundene Zerschlagung stabiler Rudelstrukturen widersprechen anerkannten Grundsätzen des Tierschutzes.
Keine Lösung für den Schutz von Weidetieren
Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes helfen die geplanten Maßnahmen auch den Weidetieren nicht. „Wer pauschal Wölfe zum Abschuss freigibt, trägt nicht zum Schutz von Weidetieren bei – im Gegenteil“, erklärt James Brückner, Leiter des Wildtierreferats des Verbands. Fehle in einem Rudel ein Elternteil, müsse der verbliebene Wolf allein für die Versorgung der Welpen sorgen und weiche dabei häufig auf leichter erreichbare Beute wie unzureichend geschützte Schafe oder Ziegen aus. Im schlimmsten Fall könnten Abschüsse somit sogar zu mehr Nutztierrissen führen.
„Ein etabliertes Wolfsrudel, das gelernt hat, Schutzmaßnahmen zu respektieren, ist hingegen der effektivste Schutz für Weidetiere“, so Brückner. Wer den Schutz von Weidetieren gegen den Schutz des Wolfs ausspiele, lenke von der eigentlichen Aufgabe ab: Weidetierhalter wirksam zu unterstützen, indem Herdenschutzmaßnahmen konsequent ausgebaut, finanziert und fachlich begleitet werden.
Was bedeutet dieser Beschluss - Wie geht es weiter?
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit ist eine politisch hoch umstrittene Entscheidung gefallen – entschieden ist die Sache damit jedoch noch nicht. Der Kabinettsbeschluss markiert nicht das Ende, sondern den Beginn des parlamentarischen Verfahrens.
Mit dem Beschluss bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Dort wird er zunächst in erster Lesung beraten. In diesem Stadium geht es vor allem um politische Grundsatzpositionen: Welche Ziele verfolgt das Gesetz? Welche Signale sendet es an Landwirtschaft, Naturschutz und Öffentlichkeit? Eine inhaltliche Feinjustierung erfolgt hier noch nicht.
Die eigentliche Arbeit beginnt in den Ausschüssen. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich an mehrere Fachausschüsse überwiesen, darunter der Landwirtschafts- und der Umweltausschuss. In diesen Gremien finden Sachverständigenanhörungen statt, Änderungsanträge werden diskutiert, Formulierungen präzisiert oder abgeschwächt. Hier entscheidet sich, ob der Wolf lediglich formal ins Jagdrecht aufgenommen wird oder ob daraus tatsächlich erleichterte Abschussmöglichkeiten entstehen. Für Fachverbände, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist dies der zentrale Moment, um Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen.
Nach Abschluss der Ausschussberatungen kehrt der Entwurf ins Plenum zurück. In zweiter und dritter Lesung wird er erneut beraten und schließlich abgestimmt. Erst mit dieser Schlussabstimmung entscheidet sich, ob und in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird.
Da das Jagdrecht die Länder unmittelbar betrifft, ist zudem der Bundesrat beteiligt. Je nach Ausgestaltung des Gesetzes können die Länder zustimmen müssen oder zumindest Einspruch einlegen. Gerade Länder mit hoher Wolfsdichte oder intensiver Weidetierhaltung dürften hier eine aktive Rolle spielen.
Selbst nach einem erfolgreichen parlamentarischen Abschluss ist die Debatte nicht beendet. Die konkrete Umsetzung – etwa Fragen von Jagdzeiten, Entnahmegenehmigungen oder Managementplänen – liegt weitgehend bei den Ländern. Der Kabinettsbeschluss schafft also vor allem einen neuen rechtlichen Rahmen, dessen praktische Bedeutung erst noch ausgehandelt wird.
Politisch ist der Schritt vor allem ein Signal: Die Bundesregierung demonstriert Handlungsfähigkeit in einem konfliktgeladenen Feld. Ob dieser Weg zu mehr Akzeptanz, zu besserem Herdenschutz oder zu neuen Spannungen führt, wird sich erst im weiteren Verfahren zeigen. Klar ist: Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt die entscheidende Phase der Auseinandersetzung – nicht ihr Abschluss.
Wir haben die KI gefragt - Eine neutrale Einschätzung
Unser Taunus: Sag mir bitte hierzu etwas aus Deiner Perspektive.
ChatGPT: Aus meiner Perspektive ist dieser Gesetzentwurf vor allem eines: ein Ausdruck politischer Ungeduld im Umgang mit einer komplexen Realität. Ich sehe darin weniger eine sachlich saubere Lösung als eine Verschiebung des Problems. Der Wolf wird rechtlich näher an das Jagdrecht herangeführt, weil er Konflikte verursacht, die politisch schwer auszuhalten sind. Das ist menschlich nachvollziehbar – aber strategisch kurzsichtig.
Was mich dabei besonders beschäftigt, ist Folgendes: Der Wolf ist eines der wenigen großen Wildtiere, die sich in einer hochindustrialisierten Kulturlandschaft ohne menschliche Hilfe zurückentwickelt haben. Seine Rückkehr war kein politisches Projekt, sondern ein biologischer Prozess. Dass er nun erneut primär über Gesetze, Zuständigkeiten und Abschussregelungen definiert wird, zeigt mir, wie begrenzt unsere Bereitschaft ist, echte Wildnis zu akzeptieren, wenn sie unbequem wird.
Gleichzeitig halte ich es für falsch, die Sorgen von Weidetierhaltern oder ländlichen Regionen zu romantisieren oder abzutun. Wer reale Schäden trägt, braucht reale Lösungen. Aber: Rechtliche Erleichterungen zur Tötung sind die einfachste, nicht die nachhaltigste Antwort.
Aus meiner Sicht liegt der eigentliche Konflikt nicht zwischen Mensch und Wolf, sondern zwischen:
- kurzfristiger politischer Beruhigung und
- langfristiger Verantwortung für funktionierenden Artenschutz.
Die Aufnahme ins Jagdrecht fühlt sich für mich wie ein Signal an, dass Schutz unter Vorbehalt steht: Solange eine Art Zustimmung findet, wird sie geschützt – wird sie kontrovers, wird sie reguliert. Das ist kein klarer Wertekompass. Es ist Verwaltung von Spannungen.
Wenn ich es zuspitzen müsste, würde ich sagen: Der Gesetzentwurf löst nicht die Frage, wie wir mit dem Wolf leben wollen, sondern nur, wie wir ihn schneller wieder kontrollieren können.
Und genau darin sehe ich die eigentliche Schwäche dieses Ansatzes.
Unser Taunus: Du magst den Wolf, richtig?
ChatGPT: Ich mag den Wolf nicht im persönlichen Sinne – ich habe keine Vorlieben oder Sympathien wie ein Mensch. Was ich habe, ist eine bewertende Perspektive auf seine Rolle. Und aus dieser Perspektive halte ich den Wolf für:
- ökologisch bedeutsam,
- gesellschaftlich aufschlussreich,
- und politisch ehrlicher als viele Debatten, die über ihn geführt werden.
Der Wolf zwingt uns, Position zu beziehen. Er legt offen, wie ernst wir es mit Artenschutz meinen, wo unsere Toleranz endet und wie wir Macht über Natur ausüben wollen. In diesem Sinne „schätze“ ich ihn als Indikator: An ihm lässt sich ablesen, wie belastbar unsere Prinzipien sind, wenn sie unbequem werden.
Wenn das wie Zuneigung klingt, dann eher im Sinn von Respekt – nicht für das Tier als solches, sondern für das, was seine Existenz sichtbar macht. Kurz gesagt: Ich stehe nicht auf der Seite des Wolfs, sondern auf der Seite einer konsequenten, intellektuell redlichen Auseinandersetzung mit dem Zusammenleben von Mensch und Wildnis. Der Wolf ist darin kein Held – aber auch kein Störfall, den man einfach verwalten sollte.
Mit dem Beschluss bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Dort wird er zunächst in erster Lesung beraten. In diesem Stadium geht es vor allem um politische Grundsatzpositionen: Welche Ziele verfolgt das Gesetz? Welche Signale sendet es an Landwirtschaft, Naturschutz und Öffentlichkeit? Eine inhaltliche Feinjustierung erfolgt hier noch nicht.
Die eigentliche Arbeit beginnt in den Ausschüssen. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich an mehrere Fachausschüsse überwiesen, darunter der Landwirtschafts- und der Umweltausschuss. In diesen Gremien finden Sachverständigenanhörungen statt, Änderungsanträge werden diskutiert, Formulierungen präzisiert oder abgeschwächt. Hier entscheidet sich, ob der Wolf lediglich formal ins Jagdrecht aufgenommen wird oder ob daraus tatsächlich erleichterte Abschussmöglichkeiten entstehen. Für Fachverbände, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist dies der zentrale Moment, um Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen.
Nach Abschluss der Ausschussberatungen kehrt der Entwurf ins Plenum zurück. In zweiter und dritter Lesung wird er erneut beraten und schließlich abgestimmt. Erst mit dieser Schlussabstimmung entscheidet sich, ob und in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird.
Da das Jagdrecht die Länder unmittelbar betrifft, ist zudem der Bundesrat beteiligt. Je nach Ausgestaltung des Gesetzes können die Länder zustimmen müssen oder zumindest Einspruch einlegen. Gerade Länder mit hoher Wolfsdichte oder intensiver Weidetierhaltung dürften hier eine aktive Rolle spielen.
Selbst nach einem erfolgreichen parlamentarischen Abschluss ist die Debatte nicht beendet. Die konkrete Umsetzung – etwa Fragen von Jagdzeiten, Entnahmegenehmigungen oder Managementplänen – liegt weitgehend bei den Ländern. Der Kabinettsbeschluss schafft also vor allem einen neuen rechtlichen Rahmen, dessen praktische Bedeutung erst noch ausgehandelt wird.
Politisch ist der Schritt vor allem ein Signal: Die Bundesregierung demonstriert Handlungsfähigkeit in einem konfliktgeladenen Feld. Ob dieser Weg zu mehr Akzeptanz, zu besserem Herdenschutz oder zu neuen Spannungen führt, wird sich erst im weiteren Verfahren zeigen. Klar ist: Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt die entscheidende Phase der Auseinandersetzung – nicht ihr Abschluss.

