Onlineportal für Anträge zur Härtefallhilfe Energiekosten freigeschaltet

16. Mai 2023

Überregional (ut). Finanzielle Unterstützungen für private Haushalte in Hessen, die 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle genutzt haben, können über ein länderübergreifendes Portal beantragt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Die Hilfen für Hessen können unkompliziert über ein zentrales Online-Portal der Kasse Hamburg beantragt werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Über einen Online-Rechner lässt sich vorab ermitteln, ob Härtefall-Hilfen zur Deckung der gestiegenen Energiekosten beantragt werden können. Dieser Rechner dient lediglich der Information: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Antragstellung in Papierform seit dem 8. Mai möglich

Formulare für die Antragstellung in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Antragsformulare seit
8. Mai 2023 über das Regierungspräsidium Darmstadt, Projektgruppe Heizkostenhilfe, 64278 Darmstadt, Telefon 06151 12 60 00 oder per E-Mail an heizkostenhilfe@rpda.hessen.de erhalten.