Zustimmung zur Rückerstattung von Kitabeiträgen
21. Dezember 2021
Taunusstein (ut). Der Magistrat hat der Rückerstattung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten in den Kindertageseinrichtungen für vergangene Schließzeiten und die verkürzten Betreuungszeiten dieses Jahres zugestimmt.
Rückwirkend erhalten die Eltern Erstattungen, wenn die Öffnungszeiten der Kitas für mindestens eine Woche seitens des Trägers verkürzt wurden. Voraussetzung ist, dass die Kinder tatsächlich von den verkürzten Öffnungszeiten betroffen waren, weil beispielsweise vertraglich eine längere Betreuungszeit vereinbart war. Ebenso werden Verpflegungsentgelte erstattet, wenn die Kinder aus diesen Gründen mindestens eine Woche nicht am gebuchten Mittagessen teilnehmen konnten.
In einer Stellungnahme hatte der Stadt- und Gesamtelternbeirat unter anderem darum gebeten, für Notsituationen wie verkürzte Öffnungszeiten oder Schließungen, eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten zu vereinbaren. Für 2021 hat der Magistrat dieser Bitte nun entsprochen.
Beträge werden bis Januar zurückgezahlt
„Das seit fast zwei Jahren sehr dynamische Pandemiegeschehen stellt uns als Träger, aber auch die Familien, immer wieder vor Herausforderungen. Wir wollen mit dem Beschluss und der Anpassung der Satzung im kommenden Jahr zumindest im Punkt der finanziellen Fragen Verlässlichkeit schaffen“, so Bürgermeister Sandro Zehner zur Entscheidung.
Um in der angespannten pandemischen Lage die Durchmischung der Gruppen zu verhindern, wird die maximale Betreuungszeit in den Kindertageseinrichtungen auf 7.30 bis 15.30 Uhr reduziert, weil eine Zusammenlegung von Kindern aus unterschiedlichen Gruppen in den frühen Morgen- und später Nachmittagszeiten nicht mehr möglich ist. Zusätzlich kam es in zwei städtischen Einrichtungen zu kompletten Schließungen aufgrund von allgemeinen krankheitsbedingten Personalausfällen, die wegen der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden konnten. Grundsätzlich muss jeweils der Betreuungsschlüssel in den Gruppen eingehalten werden.
Für die Rückerstattung der Beträge müssen die Eltern sich nicht bei der Stadtverwaltung melden. Die Zeiten sind erfasst, die Rückerstattung wird spätestens im Januar erfolgen.
Zukünftig soll eine solche Rückerstattung auch ohne Magistratsbeschluss möglich gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Genaue Regelungen hierzu sollen in der neuen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Taunusstein getroffen werden. Die Satzung soll zum 1. April 2022 in Kraft treten, sofern die Stadtverordnetenversammlung zustimmt.