Versand neuer Steuer- und Gebührenbescheide
6. Januar 2022
Taunusstein (ut). Ab Dienstag, 11. Januar, werden die Grundsteuer- sowie die Hundesteuer- und Gewerbevorauszahlungsbescheide verschickt. Für die Wasser- und Abwassergebühren erhalten die Empfänger erstmals einen gesonderten Bescheid von den Stadtwerken, der ab dem 26. Januar zugestellt wird.
Die Trennung der Bescheide erleichtert nicht nur die Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten, sondern kommt vor allem dem Wunsch vieler Eigentümer nach, eine Ablesung zum Ende des Jahres (31.12.) vorzunehmen, was bislang ohne Änderungsbescheid so nicht möglich war. Weil zudem eine neue Finanzsoftware zum Einsatz kommt, sehen die Bescheide auch optisch etwas anders aus – inhaltlich gibt es lediglich kleine Anpassungen.
Neues Kassenzeichen statt Objektnummer und Kassenkonto
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die bisherigen Objektnummern und Kassenkonten durch ein 15-stelliges Kassenzeichen ersetzt werden – jeweils für den Steuer- sowie für den Gebührenbescheid.
Der Gebührenbescheid über Wasser- und Abwasser wird zudem übersichtlicher strukturiert: Im ersten Teil werden die Abrechnung, sowie die Vorausleistungen aufgeführt. Im zweiten Teil stehen die Fälligkeiten und Zahlungstermine und im dritten Teil (Seite zwei) wird die Verbrauchs- und Kostenermittlung aufgeschlüsselt.
Vorzugsweise Kontaktaufnahme per E-Mail
Für den Wasser- und Abwasserbescheid kann wie gewohnt unterjährig ein Übergabeprotokoll abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular ist auf der Website der www.stadtwerke-taunusstein.de unter der Rubrik „Anträge“ zu finden.
Mitteilungen über Änderungen zum Grundstückseigentum und allgemeine Adressänderungen, die der Stadtverwaltung im Dezember 2021 zugegangen sind, konnten nicht mehr in den Jahresbescheiden 2022 berücksichtigt werden. Sie werden in den nächsten Wochen verarbeitet und entsprechende Änderungsbescheide mit aktualisierten Daten versendet.
Da in den ersten Wochen nach dem Versand der Bescheide erfahrungsgemäß viele Bürger:innen anrufen, bitten Verwaltung und Stadtwerke darum, in erster Linie per E-Mail-Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen zu den Bescheiden ist für die Grund-, Hunde- oder Gewerbesteuer das Steueramt idealerweise per E-Mail unter steueramt@taunusstein.de und in Ausnahmefällen unter 06128-241.208 oder .209 zu erreichen. Bei Fragen zur Wasser- und Abwasserberechnung stehen die Stadtwerke per E-Mail unter stadtwerke@taunusstein.de oder unter 06128-241.187 zur Verfügung. – Foto: Stadt Taunusstein