Versand der Steuerbescheide 2023
2. Januar 2023
Taunusstein (ut). Ab dem 9. Januar werden die Bescheide über die Grundsteuer, Hundesteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2023 an alle betroffenen Taunussteiner Haushalte versendet.
Die Bescheide wurden optisch leicht angepasst. Zum besseren Verständnis wurden inhaltliche Änderungen vorgenommen sowie die grundsätzliche Darstellung und der Aufbau optimiert.
Die Grundsteuer wird als sogenannte Jahressteuer für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt. Sollten Immobilien im Jahr 2022 verkauft oder sich die Eigentumsverhältnisse anderweitig geändert haben, erfolgt keine unterjährige Umschreibung auf den neuen Eigentümer. Die abschließende Umschreibung durch die Stadt Taunusstein erfolgt, sobald das Finanzamt einen entsprechenden Bescheid auf die neuen Eigentümer, rückwirkend zum 1. Januar 2023, der Stadtverwaltung vorlegt.
Für den Wasser- und Abwasserbescheid der Stadtwerke Taunusstein kann wie gewohnt unterjährig ein Übergabeprotokoll abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular kann auf www.stadtwerke-taunusstein.de/antraege heruntergeladen werden.
Bei Fragen zu den Bescheiden für Grund-, Hunde- oder Gewerbesteuer, können sich die Bürger:innen direkt an die im jeweiligen Bescheid rechts oben angegebene E-Mail-Adresse wenden.