Neuer Service für Veranstalter - Stadt vereinfacht Antragsverfahren für öffentliche Veranstaltungen

2. Juli 2025
Taunusstein (ut). Die Stadt hat das Antragsverfahren für öffentliche Veranstaltungen überarbeitet und vereinfacht. Ab sofort können Veranstalter ihre Anträge zentral über ein Online-Formular einreichen und erhalten alle weiteren Unterlagen gebündelt über die städtische Koordinierungsstelle.
Kein Antragsdschungel, sondern Informationen aus einer Hand
Ob Vereinsfest, Straßen- oder Kulturveranstaltung: Wer in Taunusstein etwas plant, musste bisher mit mehreren Stellen kommunizieren und viele Einzelanträge einreichen. Mit dem neuen Verfahren läuft alles deutlich strukturierter: Nach dem ersten Antrag über den Online-Service erhalten Veranstalter alle weiteren erforderlichen Formulare direkt von der Stadt und müssen nicht selbst die passenden Anträge und Informationen suchen. Auch die fertigen Genehmigungen werden im Anschluss gebündelt übermittelt – per Mail, Post oder zur Abholung.
Alle Infos, Ansprechpartner und das Online-Formular gibt es unter: www.taunusstein.de/veranstaltung-anmelden
Frühzeitig planen und abstimmen
Anträge müssen mindestens sechs bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Eine möglichst präzise Beschreibung (Ort, Art, Dauer, Ablauf) erleichtert die Bearbeitung.
Vorab muss der Veranstaltungsort mit den zuständigen Ansprechpartnern abgestimmt werden:
- Für öffentliche Plätze: Melanie Reiß, melanie.reiss@taunusstein.de
- Für städtische Hallen und Räume: Sascha Steimmel, mehrzweckeinrichtungen@taunusstein.de
Veranstaltungen auf privatem Gelände erfordern keine vorherige Abstimmung und können direkt angemeldet werden.
Sicherheitskonzept verpflichtend
Für jede öffentliche Veranstaltung ist zudem ein Sicherheitskonzept verpflichtend. Die Stadt unterstützt bei Fragen zur Ausarbeitung.
Fragen rund um das neue Verfahren beantwortet das Team unter: veranstaltung@taunusstein.de.