Offenlage steht bevor

Gewerbegebiet „Im Gründchen/Am Bahnhof“ soll erweitert werden

Ein Entwurf der Planungen. - Grafik: Regionalverband RheinMain

20. Dezember 2022

Steinbach (ut). Wie der Regionalverband FrankfurtRheinMain mitteilt, plant die Stadt die erste Erweiterung des Gewerbegebiets „Im Gründchen/Am Bahnhof“. Dafür ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Grünfläche – Wohnungsferne Gärten“ und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ zu ändern (Gebiet A, Fläche 1, ca. 1,1 Hektar).

Im Bereich des in Entwicklung befindlichen und zum Teil bereits bebauten ersten und zweiten Bauabschnittes des Gewerbegebietes wird die Darstellung in „Gewerbliche Baufläche, Bestand“ geändert (Gebiet A, Fläche 2, ca. 5,8 Hektar). Im Gebiet B erfolgt als Flächenausgleich für Fläche 1 eine Rückwidmung von „Wohnbaufläche, geplant“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“ (ca. 1,1 ha).

Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus zwei Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 8 Hektar. Gebiet A (ca. 6,9 Hektar) liegt im nordöstlichen Teil von Steinbach und wird im Norden begrenzt durch Gärten und landwirtschaftliche Flächen, im Osten und Westen durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch die Bahnstraße.

Gebiet B (ca. 1,1 Hektar) liegt am nordwestlichen Ortsrand von Steinbach und wird im Norden begrenzt von einem landwirtschaftlichen Betrieb, im Osten von Wohnbebauung an der Königsteiner Straße und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.

Der Entwurf zum Verfahren wird mit Begründung und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit

vom 4. Januar bis einschließlich 3. Februar 2023

auf der Internetseite Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link https://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist dann auch der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG die genannten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags 9 bis 17 Uhr und freitags 9 bis 13 Uhr öffentlich ausgelegt. Der Regionalverband bittet für die Einsichtnahme um eine Terminvereinbarung unter Telefon 069 2577.1541.

Die zum Zeitpunkt des Besuchs allgemein geltenden Corona-Schutzvorschriften und deren Umsetzung durch den Regionalverband sind zu beachten. In diesem Zusammenhang kann es kurzfristig auch zu Änderungen der oben genannten Öffnungszeiten kommen.

Außerdem werden die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069 2577.1547, gerichtet werden. Elektronisch ist dies möglich an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf den Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren. Weiterhin besteht nach Terminanmeldung unter Telefon 069 2577.1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.