Wohngeld für Heimbewohner

23. Mai 2022

Rheingau-Taunus-Kreis (ut). Auch Bewohner:innen eines Alten-und Pflegeheimes haben eventuell einen Anspruch auf Wohngeld, das zur Finanzierung eines Heimplatzes genutzt werden kann, wenn sie dauerhaft in einem Pflegeheim leben. Darüber informiert das Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreises.

Um prüfen zu lassen, ob ein solcher Anspruch besteht, kann ein prüffähiger Antrag an die Wohngeldbehörde gestellt werden.

Unter welchen Bedingungen Wohngeld an Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen gezahlt wird, kann vorab telefonisch erfragt werden. Hohes Einkommen und Vermögen kann die Gewährung des Wohngelds ausschließen.

Für telefonische Rückfragen steht die Wohngeld-Behörde des Rheingau-Taunus-Kreises unter Telefon-Nummer 06124-510.630 zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden.