Frischer Wind für unsere Dörfer

Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte 2025“ gestartet

Symbolbild für einen Naschgarten. - Foto: Bild von hartono subagio auf Pixabay

6. Juni 2025

Rheingau-Taunus-Kreis (ut). Ob Naschgärten, Reparaturservice oder Grillplätze – im Rheingau-Taunus-Kreis haben engagierte Bürger:innen in den vergangenen Jahren bewiesen, wie viel kreatives Potenzial in ihren Ortsmitten steckt. Auch 2025 sind wieder alle herzlich eingeladen, ihre Ideen für ein lebendiges Miteinander einzubringen. Der Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte“ geht in eine neue Runde: Unter dem Motto „Gemeinsam starke Ideen“ können bis zum 25. Juli die Anträge für Projekte beim Rheingau-Taunus-Kreis eingereicht werden.

„Unsere Ortsmitten sind mehr als geografische Zentren – sie sind emotionale Treffpunkte, Räume der Begegnung und Orte gelebter Gemeinschaft. Wenn Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Ideen anpacken, entsteht ein besonderer Zusammenhalt, der unseren ländlichen Raum prägt und stärkt. Mit dem Wettbewerb wollen wir dieses Engagement sichtbar machen und fördern“, sagt Thomas Zarda, Dezernent für Demografie-Angelegenheiten beim Rheingau-Taunus-Kreis.

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Treffpunkte schaffen, das Miteinander stärken und die Ortskerne dauerhaft beleben – ganz gleich, ob generationenübergreifend, kulturell, ökologisch oder technisch ausgerichtet. Förderfähig sind ausschließlich öffentlich zugängliche Maßnahmen, zum Beispiel:

  • Begrünung dauerhaft nutzbarer Flächen
  • gemeinschaftlich nutzbare Einrichtungen wie Tauschhütten oder Sitzecken,
  • kreative Ideen zur Zwischennutzung leerstehender Gebäude.

Nicht gefördert werden private Einzelvorhaben ohne öffentlichen Zugang sowie Maßnahmen zur Beschilderung von Wanderwegen.

Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine aus Orten und Ortsteilen mit bis zu 6.000 Einwohnern. Bei Orten bis 1.000 Einwohnern müssen mindestens fünf Personen mit zusammen 60 ehrenamtlichen Stunden beteiligt sein. Bei Orten bis 6.000 Einwohnern sind es mindestens acht Personen mit insgesamt 100 Stunden Engagement.

Wie hoch ist die Förderung?

Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss zwischen 1.000 und maximal 2.000 Euro beantragt werden. Eine Vollfinanzierung durch die Förderung ist nicht möglich – auch Eigenmittel oder Unterstützung durch die Kommune sind gefragt. Die Mittel sind zweckgebunden und können nur im laufenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden.

Wie und bis wann kann man sich bewerben?

Einsendeschluss ist der 25. Juli 2025. Weitere Detailinformationen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden unter www.rheingau-taunus.de/zukunftdorfmitte/. Die Anträge können gerne auch digital eingereicht werden per E-Mail an simone.witzel@rheingau-taunus.de