Ein Jahr nach dem ersten ASP-Fall

9. Dezember 2025

Rheingau-Taunus-Kreis (ut). Vor genau einem Jahr, am 9. Dezember 2024, wurde auf der Grünaue in der Nähe der B42 erstmals ein mit dem ASP-Erreger infiziertes Wildschwein im Rheingau-Taunus-Kreis gefunden. Bis zum 28. Februar 2025 kamen weitere 41 positiv getestete Wildschweinkadaver dazu – sie alle wurden entlang des Rheins und auf der Mariannenaue geborgen. Seitdem gibt es keine weiteren positiven Funde, der Rheingau-Taunus-Kreis gilt seit rund zehn Monaten als frei von neuen Nachweisen.

Landrat Sandro Zehner betont: „Dass wir heute auf zehn Monate ohne neuen ASP-Nachweis zurückblicken können, ist das Ergebnis einer eng abgestimmten Zusammenarbeit über alle Ebenen, Ämter und Zuständigkeiten hinweg. Unsere Jägerinnen und Jäger, die Landwirtschaft, der Forst, das Veterinäramt, der Katastrophenschutz, die Kommunen und viele weitere Fachbereiche haben enorm viel geleistet – gemeinsam mit einer hervorragenden Unterstützung durch das Hessische Landwirtschaftsministerium. Und nicht zuletzt haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Verhalten maßgeblich dazu beigetragen: durch das Einhalten von Wegegeboten, das Schließen der Zauntore und Einhalten einer Leinenpflicht. Dieses Engagement war entscheidend für unseren Erfolg.“

Interdisziplinärer Krisenstab tagt in mehr als 130 Sitzungen

Bereits vor dem ersten positiven Fund auf der Grünaue richtete der Rheingau-Taunus-Kreis – nachdem es zu Ausbrüchen in benachbarten Regionen kam – einen interdisziplinären Krisenstab ein. In mehr als 130 Sitzungen wurden Maßnahmen geplant, entschieden und eng abgestimmt.

Ralf Bachmann, Leiter des Fachbereichs Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt sowie Leiter des Krisenstabes fasst die Arbeit zusammen: „Die Ergebnisse der letzten zwölf Monate sind eine absolute Erfolgsgeschichte. In einem hochprofessionellen und agilen Zusammenspiel aller Beteiligten ist es gelungen, das Infektionsgeschehen seit dem 28. Februar 2025 einzudämmen. Die Koordination der vielen Aufgaben und der Partner in Jagd, Landwirtschaft, Forst, Tierhaltung, Kommunen und Land wurde im zurückliegenden Jahr vorbildlich von unserem Veterinäramt bewältigt – zusätzlich zu den regulären Aufgaben wie Lebensmittelkontrollen und einem stark zunehmenden Tierschutzaufwand. Dazu kamen für unsere Veterinäre weitere Tierseuchensituationen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit. Auch das Zusammenspiel innerhalb der Verwaltung zwischen Unterer Jagdbehörde, Kommunikation und Katastrophenschutz war Garant für ein wirkungsvolles Krisenmanagement.“

Veterinäramt als fachliches Rückgrat

Das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises ist nach wie vor das fachliche Rückgrat des ASP-Krisenstabs. Seit dem ersten Fund eines von der Seuche befallenen Wildschweins im Kreis Groß-Gerau im Sommer 2024 hat das Team des Veterinäramtes mit hoher Expertise und großem Engagement verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor der Seuche und schließlich zur Bekämpfung vor Ort – von der Probenentnahme bis zur Risikobewertung – koordiniert.

Dazu gehörten auch die zahlreichen einschneidenden Schritte, die zu Beginn des Seuchenausbruchs umgesetzt werden mussten: die Einrichtung von Sperrzonen, besondere Auflagen für Landwirte und Schweinehalter, Jagdverbote im Kerngebiet, zusätzliche Meldepflichten sowie die Einrichtung von Sammelstellen mit Dekontaminationsanlagen für jagdliche Fahrzeuge. Diese Maßnahmen waren zentral, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Drohnensuche und die Weiße Zone

Aus Jagdverboten sind im Laufe des Jahres Gebote geworden, um die Wildschweinbestände in infizierten Zonen zu reduzieren und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Seit Mitte 2025 wird die Prävention im Kreis sogar gezielt durch eine intensive Drohnen- und Wärmebildsuche unterstützt. Dafür sind Mobile Entnahmeteams (MET) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterwegs.  Gerade in der Weißen Zone – dassind festgelegte Puffergebiete, die frei von Schwarzwild gehalten werden müssen, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern – ist eine komplette Reduzierung der Wildschweinbestände nötig. Durch den Drohneneinsatz können diese präzise lokalisiert und gezielt entnommen werden.

Rückzonierung der betroffenen Gebiete

Der Kreis plant in enger Abstimmung mit dem Land Hessen, möglichst schon im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union stellen zu können. Wenn bis dahin keine neuen Funde auftreten, die Weiße Zone wildschweinfrei ist und auch die weiteren Suchen dokumentiert virusfrei bleiben, können danach schrittweise erste Maßnahmen zurückgefahren werden.