Kultur ist elementares Bindeglied

Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert auch 2022 seine vielfältige Kulturszene

14. Mai 2022

Rheingau-Taunus-Kreis (ut). Auch in diesem Jahr können sich Kulturschaffende, Vereine oder Veranstalter um Fördermittel des Kreises bewerben. Der Kreistag hat Ende 2021 beschlossen, seine vielfältige Kulturszene weiterhin zu unterstützen, um bei unverschuldeten Härtefällen zu helfen. Dazu zählen auch die Spätfolgen der Corona-Krise.

In Krisenzeiten besteht die Gefahr, dass Kultur aus dem Blickfeld gerät. Dabei ist Kultur kein „nice-to-have“, sondern ein elementares Bindeglied unserer Gesellschaft. Sie verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft und schafft gemeinsame Erlebnisse. Gerade in krisengebeutelten Zeiten ist Kultur relevanter denn je.

Annähernd zwei Jahre mit Lockdowns und Zeiten, in denen zu Aufführungen meist nur ein Drittel des normalerweise üblichen Publikums zugelassen war, führten zu erheblichen Einnahmenverlusten im gesamten Kulturbereich. Ob Konzerte, Theater, Literatur, Film oder Kunst – in allen Sparten kam es zum Teil zu existenzbedrohenden finanziellen Einbrüchen. Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 29 kulturelle Projekte im gesamten Kreisgebiet finanziell unterstützt werden. Projekte, die von den Hilfspaketen der Landes- und Bundesprogramme nicht profitieren konnten, weil Kriterien teilweise nicht erfüllt werden konnten.

„Wegen der fehlenden Einnahmen sollen neue Projekte in diesem Jahr nicht gefährdet sein. Deshalb kann wie im letzten Jahr beim Kreis ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden, wenn die Hilfspakete der Landes- und Bundesprogramme nicht greifen. Wir wollen wieder so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich unterstützen“, erklärt Kulturdezernentin Dorothee Nabrotzky.

Bis zum 30. Juni 2022 können über die Bürgermeister der Kommunen beim Kulturdezernat des Rheingau-Taunus-Kreises Förderanträge aus deren lokaler Kulturszene eingereicht werden. Der Antrag muss enthalten: Titel und Inhalt des Projekts in Kurzfassung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin(e) und Kalkulation der geplanten Ausgaben. Die Fördermittel werden dann direkt an die Veranstalter und Kulturschaffenden ausgezahlt. Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Das Antragsformular und weitere Einzelheiten sind auf der Kreis-Homepage zu finden unter www.rheingau-taunus.de. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Sabine Stemmler-Heß, Telefon 06124-510.217 oder per Mail an sabine.stemmler-hess@rheingau-taunus.de.