Änderung bei Regelungen für Ukraine-Flüchtlinge: Registrierung nur mit Termin und Fingerabdrücke nötig

31. Mai 2022

Main-Taunus-Kreis (ut). Die Regelungen für die Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine haben sich geändert. Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron mitteilt, müssen sich die Flüchtlinge vorher anmelden. Nach der geänderten Rechtslage müssen jetzt zusätzlich Fingerabdrücke der ganzen Hand von den Eingereisten genommen werden, weshalb sich der Registrierungsprozess verlängert.

Wer ab dem 1. Juni einreist, muss sich daher unverzüglich per Mail bei der Ausländerbehörde melden (E-Mail: auslaenderwesen@mtk.org) und dabei die Wohnadresse und das Einreisedatum angeben sowie eine Kopie des Passes mitschicken. Danach teilt die Ausländerbehörde schnellstmöglich einen Termin für einen Besuch im Landratsamt mit.

Ukraine-Flüchtlinge, die vor dem 1. Juni eingereist sind, müssen selbständig einen Termin bei der Ausländerbehörde (Bereich: Humanitäre Aufenthaltsrechte) über die Internetseite des Main-Taunus-Kreises unter www.mtk.org vereinbaren, sofern sie das noch nicht erledigt haben. Pro Termin können nicht mehr als zwei Personen registriert werden. „Mit den Terminen wollen wir Wartezeiten vermeiden oder minimieren“, erläutert Baron.

Derzeit sind rund 2300 Ukraine-Flüchtlinge im Kreis registriert. Rund ein Zehntel von ihnen sind in drei Gemeinschaftsunterkünften des Kreises untergebracht, der Rest bei Privatleuten oder in Quartieren, die von den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden.