Stadt erweitert Verfahren um digitales Angebot

Online zur Baumfäll-Genehmigung

15. Juli 2024

Kronberg (ut). Dass es heute in vielen Fällen einer Genehmigung bedarf, wenn man auf seinem Grundstück einen Baum fällen möchte, sollte eigentlich keiner Erwähnung mehr bedürfen. Wann das der Fall ist, gibt in Kronberg neben Bundes- und Landesgesetzen seit 2008 die sogenannte „Baumschutzsatzung“ vor. Und auch das „Wie“ der Beantragung ist darin geregelt.

Hier allerdings hat die Stadtverwaltung jetzt eine Veränderung vorgenommen, die vom 15. Juli 2024 an greift und den Bürger:innen durchaus entgegenkommen sollte. Statt auf dem Postweg kann die Fällgenehmigung künftig auch Online ausgefüllt und anschließend per E-Mail beantragt werden. Darauf weist das Umweltreferat der Burgstadt in einer Mitteilung hin. Über die Homepage der Stadt gelangen die Antragsteller auf dem direkten Weg zum Formular „Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung“.

Online ausgefüllt, gespeichert und nach dem Ausdruck persönlich unterzeichnet, kann das Formular per E-Mail an baumfaellung@kronberg.de versendet werden. Optional kann es auch weiterhin auf postalischem Wege verschickt werden oder persönlich im Rathaus abgegeben werden.

Wer noch Fragen und Anliegen rund um den Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung hat, der kann diese telefonisch unter der ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Rufnummer 06173 7034333 klären.

Erreichbar sind die zuständigen Mitarbeiter:innen der Stadt unter dieser Nummer immer dienstags während der Sprechzeiten zwischen 8 und 12 Uhr. Sollten sie sich zu dieser Zeit in einem anderen Gespräch befinden, ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Die Stadtverwaltung Kronberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Prüfungs- und Bearbeitungsfrist von Baumfäll-Anträgen zurzeit vier Monate beträgt.