Sturmschäden

Überprüfung des Baumbestandes sinnvoll

Dieser Baum an der Falkensteiner Straße konnte dem Sturm nicht standhalten - zum Glück waren in diesem Moment keine Passanten an Ort und Stelle. - Foto: Stadt Königstein

21. Februar 2022

Königstein (ut). Werden in der Stadt Bäume gefällt, hagelt es schnell von allen Seiten Kritik. Bürger:innen, aber auch Naturschutzverbände stellen immer wieder Fällarbeiten, die im Auftrag der Verwaltung geschehen, in Frage.

Besonders im Oktober 2020 kochten die Emotionen hoch, als im Naturschutzgebiet des Falkensteiner Burghains an der Falkensteiner Straße nahezu alle großen Bäume abgeholzt wurden. Dort stand dichter Wald mit überhängenden Baumkronen. Bürgermeister Leonhard Helm: „Jetzt zeigt sich, dass die Baumfällungen in diesem Bereich eine notwendige Maßnahme waren.“ Denn am vergangenen Sturmwochenende krachten zwei große Bäume aus dem Park der Villa Rothschild auf Fahrbahn und den Gehweg auf Höhe des Taunusgymnasiums. Es war Samstag und es waren zum Glück keine Schulkinder unterwegs.

Hier stehen mächtige Bäume bis an die Straße, der Park und dessen Pflege liegt in der Hand des Pächters

Im Falkensteiner Hain wurden schon 2020 bei einer Überprüfung durch das Forstamt und die Obere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Erhaltung des Naherholungsraumes beraten und festgelegt. Es zeigte sich damals deutlich, dass eine Vielzahl der direkt an der Falkensteiner Straße stehenden Bäume, vorgeschädigt und nicht mehr zu retten waren. Die Schädigung durch Weißfäule oder Pilzbefall war derart ausgeprägt, dass die Bäume zum Erhalt der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten.

Schon bei vorangegangenen Stürmen waren mehrfach Bäume auf die Fahrbahn gekracht

Helm: „Um das zu verhindern und keine Menschenleben zu gefährden, haben wir damals die Bäume in Absprache mit Naturschutzbehörde und Forst fällen lassen. Heute zeigt sich, dass es die richtige Entscheidung war. Nicht auszudenken, was für eine Gefährdung herabstürzende Bäume an diesem steilen Hang gewesen wären.“ Daher appelliert die Verwaltung an alle Privateigentümer:innen, große Bäume von Fachleuten in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Der Rathauschef: „Wir haben Baumsachverständige, die städtische Flächen wie die den Kurpark, die Anlagen oder städtischen Waldgebiete überprüfen, damit möglichste niemand zu Schaden kommt. Bei einer Gefahrenlage wie am vergangenen Wochenende sollten jedoch generell Waldgebiete oder auch Parks gemieden werden. Auch in den nächsten Tagen ist noch besondere Vorsicht notwendig.“ 

Die städtische Biologin Birte Sterf: „Der jeweilige Eigentümer oder Eigentümerin eines Baumes ist für die Verkehrssicherheit des eigenen Baumes zuständig und dazu verpflichtet, den Baum regelmäßig zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Insofern lässt die Stadt die städtischen Bäume regelmäßig kontrollieren und führt die erforderlichen Maßnahmen durch, ist aber nicht für die Verkehrssicherheit der Bäume von  Privateigentümern zuständig.“

Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass bei Bäumen, die unter den sachlichen Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Königstein fallen oder gemäß Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Erhalt festgesetzt sind, für eine Fällung ein entsprechender Antrag des Eigentümers / der Eigentümerin bei der Stadt zu stellen ist. Informationen zur Baumschutzsatzung sind auf der städtischen Internetseite zu finden, hier geht es zu den Informationen zu Bebauungsplänen.