Newcastle-Krankheit - Geflügelhalter müssen wachsam bleiben und Impfpflicht beachten

Symbolbild. - Foto: Image by munzelminka from Pixabay

20. März 2026

HTK/Überregional (ut). Die Newcastle-Krankheit (ND), auch „atypische Geflügelpest“ genannt, ist nach 30 Jahren ohne bekannte Fälle wieder in Deutschland nachgewiesen und auf dem Vormarsch. Darauf weist der Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Hochtaunuskreis hin und bittet Geflügelhalter um erhöhte Wachsamkeit. Laut Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts war die Tierseuche zunächst am 20. Februar bei einem Brandenburger Putenmastbetrieb nachgewiesen worden und hat sich schnell ausgebreitet. Inzwischen sind zahlreiche Betriebe in Brandenburg und Bayern betroffen.

„In Deutschland besteht für alle Hühner- und Putenbestände eine gesetzliche Impfpflicht gegen ND. Die Pflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere – also auch für kleinste Hobbyhaltungen“, sagt Amtstierärztin Dr. Britt Friebertshäuser und betont: „Die Impfung muss regelmäßig nach Herstellerangaben wiederholt werden, damit der gesamte Bestand jederzeit geschützt ist.“ Verstöße gegen diese Pflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hochansteckend und in der Regel tödlich

Jede Geflügelhaltung ist außerdem beim Veterinäramt anzumelden. Nur registrierte Bestände können im Ernstfall gezielt geschützt werden. Während für Hühner und Putenbestände eine Impfpflicht besteht, sind andere Geflügelarten wie Wachteln, Enten und Gänse sowie weitere gehaltene Vögel von der Impfpflicht ausgenommen.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche, die vor den nun bekanntgewordenen Fällen zuletzt 1996 in Deutschland nachgewiesen wurde. In der EU kommt sie normalerweise nicht vor. Die in der Regel tödlich verlaufende Erkrankung betrifft vor allem Hühner und Puten, gelegentlich auch andere Vogelarten.

ND wird aufgrund von Symptomen wie Legeleistungsrückgang, Durchfall, Atemnot oder Lähmungen häufig mit der ähnlich verlaufenden Geflügelpest (HPAI) verwechselt. Sollte der Erreger in einem Bestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen. Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. 

Wichtig

Bei verdächtigen Krankheitssymptomen ist unverzüglich die betreuende Tierarztpraxis oder das Veterinäramt zu informieren.

Weiterhin müssen Geflügelhalter, wie auch bei der Vogelgrippe, in Bezug auf Hygiene und der Minimierung von Übertragungsmöglichkeiten weiterhin besondere Vorsicht walten lassen und ihre Bestände entsprechend schützen. Im Hochtaunuskreis gelten daher weiterhin die angeordneten Maßnahmen zur Biosicherheit. Diese Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Vielzahl der Ausbrüche der Aviären Influenza (Geflügelpest) in Hessen erlassen. Sie schützen das Geflügel auch vor dem Ausbruch der ND.

Das Veterinäramt empfiehlt den Haltern dringend, folgende Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten:

  • Umfangreiche Hygienemaßnahmen, denn die Erreger können indirekt über verunreinigte Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge und ähnliches) in einen Bestand eingeschleppt werden.
  • Laufende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung sowie persönliche Hygiene sind entscheidend. 
  • Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung trennen: Den Auslauf/Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk betreten. Schuhe, die im Stall tragen, im Stall dort lassen. Den Stall nicht mit Schuhen betreten, die draußen getragen wurden.
  • Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren sichern. 
  • Auch Wildvögel und Schadnager wie Ratten oder Mäuse stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar und müssen ferngehalten werden.

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage https://www.fli.de/de/startseite/ regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten.

Erleichterungen für Hobbyhalter

Seit einer Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung dürfen nun auch Hobbyhalter die Impfung über das Trinkwasser selbst durchführen. Geflügelhalter sollten sich diesbezüglich an ihren Tierarzt wenden.