Widerspruchsmöglichkeiten gegen Datenweitergabe nach dem Bundesmeldegesetz
12. Februar 2026
Hofheim am Taunus (ut). Die Kreisstadt weist darauf hin, dass Bürger:innen der Weitergabe bestimmter Meldedaten widersprechen können. Nach dem Bundesmeldegesetz ist eine Datenübermittlung insbesondere möglich:
- an Parteien und Wählergruppen im Vorfeld von Wahlen,
- an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk bei Alters- oder Ehejubiläen,
- an Adressbuchverlage sowie
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Ein Widerspruch gegen diese Datenübermittlungen kann jederzeit ohne Begründung beim Bürgerbüro eingelegt werden und gilt unbefristet bis zu einem Widerruf.
Die Antragstellung ist persönlich im Bürgerbüro, online über die Internetseite der Stadt oder über folgenden Link möglich: https://onlineantrag.ekom21.de/olav/uebermittlungssperren?mbom=6436007 möglich.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

