Vollsperrung der L 3011 ist kaum noch abwendbar

Stadtverordnetenversammlung will rechtliche Schritte bis zur Enteignung

8. April 2022

Hofheim (ut). Die Vollsperrung der L 3011 zwischen Lorsbach und Hofheim im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stützmauer ist kaum noch abwendbar. Die Zuständigkeit liegt hierfür bei Hessen Mobil. Die Stadt hat, um die Vollsperrung zu verhindern, im Auftrag von Hessen Mobil viele Gespräche und Lösungsansätze mit den Lorsbacher Bürger:innen wahrgenommen.

Für die sogenannte Klärwerksumfahrung der Baustelle würden private Flächen benötigt. Die Stadt sah sich auch mit den Eigentümern des Reiterhofs bereits auf einem guten Weg, als Anfang der Woche deren Absage kam.

Einige Ausweichflächen konnten bereits von Eigentümern gesichert werden. Für diese Bereitschaft gilt der Dank der Stadt den kooperationsbereiten Bürger:innen.

Die Stadt hat in mehreren persönlichen Gesprächen und Telefonaten Angebote gemacht beziehungsweise entsprechende Gremienbeschlüsse signalisiert, damit die Eigentümer des Reiterhofs keine Nachteile erfahren, wenn sie die Flächen zur Verfügung stellen.

In der jüngsten Sitzung bat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, alle rechtlichen Schritte zu prüfen, bis hin zur Enteignung. Diesem Prüfantrag wird der Magistrat nachkommen und sich nochmals bemühen, eine einjährige Vollsperrung zu vermeiden. „Dies wäre eine Katastrophe für Lorsbach“, so Erster Stadtrat Wolfgang Exner.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am Mittwoch im Einzelnen diese Beschlüsse gefasst:

  1. Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass endlich das Planfeststellungsverfahren für den straßenbegleitenden Radweg zwischen Hofheim und Lorsbach abgeschlossen wird
  2. Der Magistrat wird gebeten, alle denkbaren Maßnahmen, auch rechtliche Schritte zu prüfen und zu veranlassen, dass eine Vollsperrung der L3011 abzuwenden und soweit wie möglich zeitlich zu reduzieren ist.
  3. Der Magistrat möge dabei alle betroffenen Anliegerkommunen einbinden und, soweit erforderlich auch externen fachlichen Rat einholen.
  4. Der Magistrat möge sicherstellen, dass im Rahmen der Sanierung der Stützmauer in der Klärwerkskurve und der parallel erfolgenden Ertüchtigung der Hofheimer Straße am Ortsausgang Richtung Hofheim der vorgesehene Radweg in die Baumaßnahme soweit als möglich integriert wird.