VGH-Urteil zur Vorderheide II liegt noch nicht schriftlich vor

11. Februar 2022

Hofheim (ut). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sein Urteil vom 15. Dezember 2021 zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 134 „Wohngebiet Vorderheide II“ immer noch nicht schriftlich begründet.

„Nur mit der schriftlichen Urteilsbegründung kann eine sachliche Auseinandersetzung damit beginnen und im Folgenden die Diskussion im politischen Raum stattfinden, wie die Stadt im Weiteren mit dem geplanten Baugebiet umgehen soll“, erklären Bürgermeister Christian Vogt und Erster Stadtrat Wolfgang Exner, der zuständige Planungsdezernent.

Die Presse-Mitteilung, die der VGH am 15. Dezember 2021 nach einer mehrstündigen Verhandlung acht Minuten nach der mündlichen Verkündung des Urteils herausgegeben hatte, „ist die letzte Information, die der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung vorliegt, und sie ist nach wie vor nicht ausreichend für eine abschließende Entscheidung zum weiteren Vorgehen“, so der zuständige Dezernent Exner.

Als Wohngebiet wurden die Flächen der „Vorderheide II“ erstmals 1991 in den Regionalen Flächennutzungsplan aufgenommen.

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Vorderheide II“ war am 28. Oktober 2011 in Kraft getreten. Darauf reagierte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit einem Antrag auf Normenkontrolle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Im Normenkontrollverfahren sicherte die Stadt Hofheim zu, keinerlei Maßnahmen zum Vollzug des Bebauungsplanes umzusetzen – in der Hoffnung auf einen baldigen Verhandlungstermin.

Bis zum Jahr 2014 ließ die Stadt Hofheim sämtliche für das Bebauungsplanverfahren erforderlichen Gutachten zum Natur- und Artenschutz überarbeiten, um den in der Antragsbegründung des BUND zum Ausdruck gebrachten Zweifeln an der Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 134 „Wohngebiet Vorderheide II“ nachzugehen und der Verschärfung der Anforderungen der Rechtsprechung an die Ermittlung und Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange Rechnung zu tragen.

Im Jahr 2016 wurde, wie von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2015 beschlossen, das entsprechende Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 134 durchgeführt. Am 6. Mai 2016 wurde der ergänzte Bebauungsplan veröffentlicht und mit Rückwirkung zum 28. Oktober 2011 rechtswirksam.

Beim Verwaltungsgerichtshof wechselten mehrere Berichterstatter, der Vorgang Normenkontrollantrag des BUND blieb unbearbeitet. Im November 2021 wurde die Stadt Hofheim zur mündlichen Verhandlung am 15. Dezember geladen.