Stelen sollen Hofheimer Persönlichkeiten im Stadtbild ehren

Bürgermeister Christian Vogt mit Charlotte Pissors vom Hofheimer Stadtarchiv, die weiterhin Vorschläge für „Hofheimer Persönlichkeiten“ entgegennimmt. - Foto: Stadt Hofheim

2. Mai 2023

Hofheim (ut). Die Kreisstadt Hofheim am Taunus ehrt Bürger:innen der Stadt, die sich um sie besonders verdient gemacht haben mit einer Stele. Diese Stelen für „Hofheimer Persönlichkeiten“ sollen dann an einem Ort installiert werden, der in Bezug zur geehrten Person steht. Ein Bespiel ist die Stele am Fuße des Kapellenbergs, die dort seit April 2022 an den Hofheimer Archäologen Rolf Kubon erinnert. Das Stadtarchiv Hofheim nimmt ab sofort auf dem Postweg weitere Vorschläge für eine solche Ehrung entgegen. Die Adresse ist: Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Stadtarchiv, Pfarrgasse 24, 65719 Hofheim am Taunus

„Es gibt vielen Menschen, die sich um unsere Stadt verdient gemacht haben und die das Gesicht Hofheims nachhaltig geprägt haben. Deshalb wollen wir an vielen Orten in der Stadt auf das Wirken dieser Menschen hinweisen und ihre Leistung in Erinnerung behalten“, sagt Bürgermeister Christian Vogt. „Vor allem ist dies eine schöne Gelegenheit für die Menschen und Vereine unserer Stadt, sich einzubringen und mitzuentscheiden, wem wir ein besonderes Andenken bewahren möchten.“ Es sei wichtig, dass möglichst viele Hinweise und Vorschläge eingereicht würden, um niemanden zu vergessen. Vogt: „Als Jury können wir natürlich nur entscheiden, wenn uns Persönlichkeiten genannt werden.“

Die Benennung einer „Hofheimer Persönlichkeit“ bzw. das Aufstellen einer Stele wird im Turnus von zwei Jahren erfolgen und der Öffentlichkeit bei dem alljährlich stattfindenden Neujahresempfang präsentiert. Alle Hofheimer Bürger:innen ab 16 Jahren können als Einzelperson oder Gruppe schriftlich begründete Vorschläge einreichen. Dazu müssen Namen und Lebensdaten der vorzuschlagenden Person aufgeführt werden. Die Frist zur Abgabe ist der 1. Juli des Vergabejahres. Nach der Auswahl eines Vorschlags erfolgt die Enthüllung bis zum 1. August des Folgejahres.

Die Auswahl einer neuen „Hofheimer Persönlichkeit“ trifft eine Jury mit Zweidrittelmehrheit in einem einstufigen Verfahren. Diese Jury besteht aus der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister, der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stadtverordnetenvorsteher, einem Stadtverordnetenmitglied jeder Fraktion, der Leitung des Stadtarchivs, der Leitung des Stadtmuseums, je einer Vertreterin oder einem Vertreter aus den Heimat- und Geschichtsvereinen sowie der oder dem jeweiligen Vereinsringvorsitzenden bzw. Sprecherin oder Sprecher der Vereine, als stimmberechtigte Mitglieder. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf die Auswahl von „Hofheimer Persönlichkeiten“ besteht nicht und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.