Offenlage zu Änderungsverfahren „Rechenzentrum Marxheim“

10. Dezember 2023

Hofheim (ut). Für den Bau eines Rechenzentrums im Stadtteil Marxheim in Hofheim am Taunus soll der wirksame Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain geändert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Verbandskammer des Regionalverbands am 22. November 2023 gefasst. Die Unterlagen zum Änderungsverfahren werden ab dem 12. Dezember 2023 öffentlich ausgelegt.

Gemeinsam mit der Süwag Energie AG plant die Stadt Hofheim am Taunus südlich des Umspannwerks Marxheim die Errichtung eines Rechenzentrums. Ziel ist es, das Profil als Technologie- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Zugleich wird mit dem Vorhaben ein Beitrag zur benötigten digitalen Infrastruktur in der Region geleistet.

Damit der entsprechende Bebauungsplan (Nr. 150 „Rechenzentrum Marxheim“) als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Vorranggebiet Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter – Rechenzentrum“ zu ändern.

Das Änderungsgebiet liegt im Süden des Stadtteils Marxheim an der Grenze zu Flörsheim am Main zwischen dem Umspannwerk Marxheim und der Bundesautobahn A66. Die Änderung umfasst eine Fläche von ca. 1,2 Hektar. Nördlich liegt eine weitere ackerbaulich genutzte Fläche. Im Osten und Süden wird das Gebiet durch Graswege begrenzt, im Westen grenzt die Bundesstraße B 519 (Rheingaustraße) an das Änderungsgebiet.

Die Unterlagen zum Änderungsverfahren werden vom 12. Dezember 2023 bis einschließlich 18. Januar 2024 in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags 9 bis 17 Uhr und freitags 9 bis 13 Uhr öffentlich ausgelegt.

Zudem werden die Planunterlagen auf der Webseite des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auf verschiedenem Wege übermittelt werden:

Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung unter 069 2577.1541 die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.