Lorsbach - VGH beanstandet einjährige L3011-Vollsperrung

4. April 2023

Hofheim (ut). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellt in seinem Beschluss zum vom Aktionsbündnis L3011 initiierten Eilantrag fest, dass die Plangenehmigung zu beanstanden ist und dementsprechend auch im Hauptsacheverfahren voraussichtlich für nicht vollziehbar zu erklären sein wird. Die genannte Plangenehmigung beinhaltet die langfristige Vollsperrung der L3011 mit einer Dauer von bis zu einem Jahr.

„Die Entscheidung des Gerichts ist ein schönes Ostergeschenk für die Menschen in Lorsbach, aber auch für ganz Hofheim und seine Nachbarkommunen. Ich danke ausdrücklich dem Aktionsbündnis L3011, allen Helferinnen und Helfern in dieser Sache sowie Stadtverordnetenvorsteher Andreas Hegeler für die Bemühungen vor Gericht und dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtags“, sagte Bürgermeister Christian Vogt.

„Dies ist ein richtungsweisender Beschluss im angestrengten Eilverfahren im Sinne der Klagenden aus Lorsbach und stellt für unsere Arbeit gegen eine einjährige Vollsperrung und gegen die damit verbundene drohende Isolierung Lorsbachs einen Durchbruch dar. Jetzt gilt es, nach vorne zu schauen und gemeinsam mit Hessen Mobil konstruktiv an alternativen Lösungen zu arbeiten“, betonte Andreas Nickel vom Aktionsbündnis L3011.

„Auch ich bin sehr froh für die Lorsbacherinnen und Lorsbacher, dass mit diesem Beschluss eine einjährige Vollsperrung vom Tisch ist. Insbesondere nachdem unsere parallelen Bemühungen vor dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtags ohne Erfolg waren“, sagte Stadtverordnetenvorsteher Andreas Hegeler.

Der VGH begründet seinen Beschluss u.a. damit, dass die Plangenehmigung keine Regelung über die bauzeitige Verkehrsführung trifft, sondern diese Entscheidung der Bauausführung überlässt. Es handele sich hierbei nicht um eine bloße Detailuntersuchung, die der Bauausführung überlassen werden könnte, sondern um eine Vollsperrung für einen beträchtlichen Zeitraum und somit eine Frage von erheblicher Bedeutung.

Die zuständige Behörde darf diese Verwaltungsentscheidung über eine einjährige Vollsperrung nicht treffen, ohne den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Danach muss die Behörde stets das mildeste Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels wählen.

Als mildere Mittel sind hier u.a. die Sperrung der L3011 für den Schwerlastverkehr oder eine nur halbseitige Sperrung zu berücksichtigen. Zusätzlich muss die Behörde die im VGH-Beschluss aufgeführten schützenswerten Interessen der Kläger beachten.

Eine bis zu vier Monate dauernde Vollsperrung in der ersten Bauphase ist jedoch voraussichtlich nicht zu vermeiden. Dies aufgrund der Nadelöhr-Situation an der Reiterhofscheune.