Bürgermeister beanstandet wiederholte Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

7. April 2022

Hofheim (ut). Bürgermeister Christian Vogt hat am Donnerstag die ohne eine Aussprache wiederholten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von Mittwoch zum Thema „Nichtzulassungsbeschwerde Vorderheide II vor dem VGH“ beanstandet.

„Es ist ein einzigartiger Vorgang, dass die Stadtverordnetenversammlung sich mit den neuen, von mir dargestellten Fakten, bei denen ich sehr deutlich auf die gesetzliche Verpflichtung alle Stadtverordneten zur Minimierung von Risiken eingegangen bin, nicht auseinandergesetzt hat und am Mittwoch ohne eine Diskussion die Beschlüsse vom 25. März wiederholt hat“, erklärte Vogt.

Der Bürgermeister hatte am 1. April gegen die am 25. März gefassten Beschlüsse Widerspruch eingelegt und umfassend dargestellt, welche finanziellen Risiken auf die Stadt zukommen könnten, sollte die Stadt die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des VGH nicht eingelegen.

Nachdem die Stadtverordneten am 6. April diese Beschlüsse erneut gefasst haben, hat der Bürgermeister eine Woche Zeit, diese zu beanstanden. In der Sitzung kündigte er die Beanstandung bereits mündlich an. Am Donnerstag wurde die Beanstandung verschriftlicht und dem Stadtverordnetenvorsteher überreicht.

Die Hessische Gemeindeordnung gibt vor, dass der Bürgermeister die gesetzliche Verpflichtung hat, Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu widersprechen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Insoweit hat der Bürgermeister auch keinen Ermessensspielraum.