Bei Schnee und Eis müssen Wege geräumt und gestreut werden

9. Januar 2022

Hofheim (ut). Bisher war der Winter überwiegend mild, doch nun ist es auch in Hofheim kalt geworden. Daher erinnert die Ordnungsbehörde der Stadt alle Grundstückseigentümer:innen an die Schnee- und Eisbeseitigungspflicht. Stadtrat Bernhard Köppler fordert dazu auf, dabei an die Mitbürger:innen zu denken: „Besonders für ältere Menschen kann ein Sturz böse Folgen haben.“

Die Räum- und Streupflicht ist in der örtlichen Straßenreinigungssatzung verankert. Sie gilt auch für unbebaute Grundstücke. Bei Schnee müssen zwischen 7 und 20 Uhr die Gehwege unverzüglich geräumt werden; bei Glätte sind Sand, Splitt und – in geringen Mengen – Salz zu streuen. Wer es versäumt, Schnee und Eis zu beseitigen, muss mit Schadensersatzansprüchen und Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Der Schnee ist auf dem eigenen Grundstück und nicht auf der Straße zu entsorgen. Straßen ohne Gehwege – sogenannte Mischverkehrsflächen, die von Fahrzeugen und Fußgänger:innen gemeinsam genutzt werden – sind bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis zu befreien. Auch sollten die Gehwege dort, wo noch Herbstlaub liegt, dringend gereinigt werden, da Fußgänger:innen auf dem nassen Laub ausrutschen und stürzen können.

Gemäß der Satzung sind die Gehwege regelmäßig, auch unabhängig von besonderen Verschmutzungen, zu reinigen. Beim Parken bittet der Bauhof um Rücksichtnahme wegen der Schneepflüge: Wegen der Fahrzeugbreite und der großen Schneeschiebeschilder brauchen sie Platz zum Wenden.

Die Satzung gibt es auf der städtischen Homepage zum Herunterladen.