Landesregierung verstetigt und erhöht Mittel für Kommunalisierung sozialer Hilfen

17. Februar 2024

Hessen (ut). Mit der Rahmenvereinbarung zur Kommunalisierung sozialer Hilfen unterstützt die Landesregierung den Ausbau der sozialen Infrastruktur in Hessen. Für 2024 konnten die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sogar um weitere 1,07 Millionen Euro erhöht werden. „Die Kommunalisierung sozialer Hilfen ist ein gemeinsames Instrument der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, des Hessischen Städtetags, des Hessischen Landkreistags sowie der Landesregierung“, erklärt Sozialministerin Heike Hofmann. „Das Ziel dieses Instruments ist, vor Ort wirksame und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Angebote zu schaffen sowie eine für alle Bürgerinnen und Bürger vergleichbare Versorgungs- und Lebenssituationen herzustellen.“ 

Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden auch in diesem Jahr soziale Hilfen mehrerer Bereiche organisiert und gefördert. Dazu zählen die Gewaltprävention mit Angeboten für Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen zur Verhinderung häuslicher und sexualisierter Gewalt bei Erwachsenen, Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen und Beratungsstellen für von Gewalt betroffenen Männern sowie die Allgemeine Frühförderung, Offene Hilfen/Familienentlastende Dienste, Schuldnerberatungsstellen, Mütterzentren, Koordinierungsstellen Selbsthilfe, Suchtberatung und HIV/AIDS-Beratung. „Durch die Mittelerhöhung der Landesregierung um 1,07 Millionen Euro wächst das Budget 2024 auf insgesamt rund 30 Millionen Euro. Mit der Erhöhung der Mittel unterstützen wir bestehende Angebote, können aber auch weitere etablieren“, so Ministerin Hofmann.

Ergänzt wird das Budget um weitere 1,7 Millionen Euro zur Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen aus dem Programm „Hessen steht zusammen“, das noch in der vergangenen Legislaturperiode zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen wurde.

Die Mittel werden auf insgesamt 26 Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen nach einem mit den Partnern der Rahmenvereinbarung vereinbarten Schlüssel verteilt, wo sie im Rahmen der regionalen Sozialplanung bedarfsgerecht an Träger weitergegeben werden. Dafür wurden mit den einzelnen Gebietskörperschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen.