Die 100ste hessische Kommune hat eine Katzenschutzverordnung
1. Februar 2025
Hessen (ut). Anlässlich der 100sten kommunalen Katzenschutzverordnung in Hessen, nämlich in Gudensberg, macht die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Martin darauf aufmerksam, wie wichtig solche Verordnungen sind:
„Das Unfruchtbarmachen von Katzen und Katern mit Freigang ist praktischer Tierschutz! Zu oft werden diese sonst tragend oder zeugen draußen ungezählte Jungtiere. Diese fristen dann ohne festes Zuhause, ohne angemessene Nahrung und ohne Schutz vor Parasiten und Krankheiten ihr Dasein.
Die Tierheime sind deshalb schon längst mit Katzen überfüllt!“, so Martin am Freitag, 31. Januar, in Wiesbaden. „Katzenschutzverordnungen bieten hier eine praktische und praktikable Lösung. Der Erfolg wird von Kommunen und Tierschützenden gleichermaßen bestätigt. Kastrationen mit gleichzeitiger Kennzeichnung und Registrierung sorgen dann für ein sicheres Leben von Katzen.“
Mit Gudensberg im Schwalm-Eder-Kreis sind nun ganze 100 Kommunen den wichtigen Schritt gegangen, dem Leid streunender Katzen auf ihren Straßen ein Ende zu setzen.
Darüber hinaus bringen die Verordnungen zusätzlich auch einen Vorteil für den Naturschutz: Weniger verwilderte Katzen bedeuten auch weniger Katzen, die draußen Singvögel und andere Tiere jagen.
Leider haben aber in Hessen 321 andere Städte und Gemeinden noch keine Katzenschutzverordnung umgesetzt.