Das Land unterstützt mit dem Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“

8. April 2025
Hessen (ut). Im Hinblick auf aktuelle Diskussionen über die mögliche Absage von Veranstaltungen hat Hessens Innenminister Roman Poseck am vergangenen Freitag, 4. April, in Wiesbaden erklärt: „Wir tun alles dafür, auch in Zukunft die sichere Durchführung von Veranstaltungen in Hessen zu ermöglichen. Veranstaltungen, wie beispielsweise Volksfeste, Jubiläen, Wanderungen und Radveranstaltungen, gehören zu unserer Kultur. Sie sind wichtig für das fröhliche und gesellige Zusammensein der Menschen und damit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.“
Gleichzeitig dürfe man die Augen nicht vor der angespannten Sicherheitslage verschließen: „Die vergangenen Monate waren in Deutschland leider auch durch schreckliche Terroranschläge, wie zum Beispiel in Solingen und Magdeburg, geprägt.“
Roman Poseck führte weiter aus: „Es muss jetzt darum gehen, das grundsätzliche Interesse an der Durchführung von Veranstaltungen und die Belange der Sicherheit in Einklang zu bringen. Dabei kommt es auch auf Augenmaß und Pragmatismus an. Wir wollen ermöglichen und nicht verhindern. Veranstaltungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen bedürfen einer individuellen Betrachtung. Für den Frankfurter Weihnachtsmarkt sind andere Sicherheitsmaßnahmen notwendig als für ein Feuerwehrfest in einem kleinen Ort.“
Zur Wahrheit gehöre leider auch, dass es keine absolute Sicherheit geben kann: „Unser Anspruch bleibt es, in Hessen ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die Menschen sollen möglichst sicher sein und sie sollen sich auch möglichst sicher fühlen, auch im Rahmen von Festen und Veranstaltungen.“
Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen
Zur Unterstützung von Kommunen und Veranstaltern ist nun das Sofortprogramm, Sicherheit bei Veranstaltungen‘ gestartet. Dieses besteht insbesondere aus einem Förderprogramm für Kommunen zur Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen. Für das Programm steht ein Betrag in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Poseck: „Dabei setzen wir auf interkommunale Zusammenarbeit. Voraussetzung ist, dass sich Kommunen zusammenschließen, um sich in Sicherheitsfragen zu unterstützen sowie gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen anzuschaffen und zu bewirtschaften. Feste finden in der Regel nicht zeitgleich statt, so dass beispielsweise Sperren von verschiedenen Kommunen genutzt werden können.“ Durch interkommunale Zusammenarbeit könnten die Sicherheitsmaßnahmen verbessert und gleichzeitig Kosten reduziert werden.
Der Innenminister kündigt an: „Außerdem starten wir eine Veranstaltungsreihe mit Kommunen und Veranstaltern. Ab Mai werden die hessischen Polizeipräsidien Informationsveranstaltungen für kommunale Vertreter anbieten, um gemeinsam über Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen zu sprechen. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Aspekte zu thematisieren und den Kontakt zu den örtlichen Ansprechpartnern der Polizei zu stärken. Im Mittelpunkt werden dabei Sicherheitsthemen stehen. Dadurch soll die Handlungssicherheit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt werden. Wir wollen die Beteiligten enger vernetzen, Unsicherheiten beseitigen und Handlungssicherheit geben.“ Mit derartigen Formaten haben wir bereits gute Erfahrungen vor den Faschingsumzügen gemacht. Dieser Dialog ist jetzt wichtig. Die Polizei wird sich maßgeblich einbringen. So kann gemeinsam der Rahmen dafür geschaffen werden, dass Menschen öffentliche Großveranstaltungen mit einem guten Gefühl besuchen können und sich nicht aus Sorge oder Angst zurückziehen.“
In Hessen habe man in den vergangenen Monaten unzählige Veranstaltungen trotz angespannter Sicherheitslage friedlich und fröhlich durchführen können. Dies gelte gleichermaßen für die Fußball Europameisterschaft wie für die Weihnachtsmärkte und die Faschingsumzüge. Auch bei diesen Veranstaltungen haben alle Beteiligten gut und eng zusammengearbeitet. Darauf gelte es jetzt aufzubauen und für die bevorstehenden Feste und Veranstaltungen die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen.
Hintergrund zum Förderprogramm
Antragsberechtigt sind ab 1. Mai 2025 Kooperationen hessischer Kommunen. Beschlüsse der Gemeindevertretungen müssen vorliegen. Die Kooperation muss die Erarbeitung eines gemeinsamen Sicherheitskonzeptes sowie die gemeinsame Beschaffung und Bewirtschaftung der Sicherheitsmaßnahmen umfassen.
Ein Antrag setzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Anlage „Sicherheitskonzept“ voraus. In dieser sollte die Zusammenarbeit und gemeinsame Unterstützung sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Räume näher definiert und erläutert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass als Fördergrundlage zunächst eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausreichend ist und das ausgearbeitete Sicherheitskonzept nachgereicht wird. Außerdem müssen Einsparungen von mindestens 15 Prozent pro Jahr (Gegenüberstellung der Kosten der Verbundlösung gegen die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune) dargestellt werden. – Archivbild: Unser Taunus
Weitere Informationen zur Förderung und zur Beantragung finden sich unter https://beratungszentrum.hessen.de/ oder beratungszentrum@innen.hessen.de.