Grund- und Hundesteuer werden fällig

8. Februar 2022

Flörsheim (ut). Die Stadtverwaltung erinnert ihre Bürger:innen höflich daran, dass am Dienstag, 15. Februar, Grund- und Hundesteuer für das erste Quartal 2022 fällig werden. Die Stadt bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, um die im Falle des Zahlungsverzugs anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wer der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

Bei Bürger:innen, die keinen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2022 erhalten haben, ist der zuletzt versandte Bescheid weiter gültig.