Öffentliche Gebäude: Lichter bleiben ab September aus

25. August 2022

Eppstein (ut). Bereits in den vergangenen Wochen und Monaten haben die Stadt Eppstein und der Verschönerungsverein Eppstein als Verantwortlicher für den Kaisertempel sowie die Neufvilleturm-Stiftung als Verantwortliche für den Neufvilleturm Strom und Energie eingespart. Die Einschaltzeiten der Beleuchtung wurden längst reduziert. Die Intensität der Burgbeleuchtung wurde bereits auf zehn Prozent verringert.

Jetzt gilt eine neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Ab dem 1. September ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung von der Bundesregierung untersagt. Hiervon ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Burg, Kaisertempel, Neufvilleturm, das Empfangsgebäude am Stadtbahnhof sowie das Ochsenauge unterhalb des Bergparks Villa Anna und die Talkirche werden deshalb ab September nicht mehr angestrahlt. Die Beleuchtung der Bogenstützwand am Stadtbahnhof kann aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen nicht ausgeschaltet werden, weil dort ein Fußweg entlangläuft und dieser Bereich dann zu dunkel wäre. 

Der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Verbesserung der Situation. Sie geht vielmehr davon aus, dass weitere Reduzierungen der Liefermengen drohen. Die Verordnung gibt nicht nur Vorgaben für die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, sondern auch Vorgaben für die Heizperiode.