Gastronomie: Stadt verlängert Erlass

8. Januar 2022

Bad Homburg (ut).  Die Stadt hat den Erlass, dass gastronomische Betriebe ihre Außenbewirtschaftung vergrößern dürfen, bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Damit hat die Verwaltung einen einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Dezember 2021 umgesetzt. Zudem werden den Gastronomen die Sondernutzungsgebühren – rund 50.000 Euro – für das laufende Jahr erlassen.