Schlösserverwaltung weist auf Fütterungsverbot bei Vögeln in den Gärten und Parks hin
15. Januar 2025
Bad Homburg/Regional (ut). Nachdem kürzlich ein aktueller Fall der Geflügelpest-Variante H5N1 im Wildvogelbestand nahe Frankfurt nachgewiesen wurde, bitten die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (SG) die Besucher:innen ihrer Parks und Gärten, Abstand zu Enten, Gänsen, Hühnern, Schwänen, Pfauen und anderen Vögeln zu halten. Zudem weist die SG nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das geltende Fütterungsverbot einzuhalten ist.
Bei der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Als besonders empfindliche Vogelarten gelten Enten, Gänse aber auch Greifvögel.
Sollte sich ein infiziertes Tier in einem Teich oder anderen Gewässer, wie beispielsweise im Schlosspark in Bad Homburg, oder in den Staatsparks Hanau-Wilhelmsbad und Fürstenlager aufhalten, kommt es zur Verdünnung des Virus und eine Übertragung auf andere Tiere ist als gering einzuschätzen.
Bürger:innen, die tote und kranke Tiere sichten, sollten dies jedoch so schnell wie möglich der zuständigen Veterinärbehörde melden. Bei Tauben und Singvögeln ist dies nur erforderlich, wenn es sich um größere Mengen handelt. Die Telefonnummern des jeweils zuständigen Veterinäramts und weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest.