LKA-Mann Laufer beim Förderverein Saalburg

Schatzräubern in Hessen auf der Spur

14. Juli 2022

Bad Homburg (ut). „Ja, wenn ich in Rente gehe, werde ich auch wieder nach archäologischen ‚Schätzen‘ forschen“, schmunzelt Kriminalhauptkommissar Eckhard Laufer, „aber nur mit Genehmigung!“ Derzeit fahndet der Wiesbadener allerdings nicht nach „Schätzen“ sondern nach Schatzräubern in Hessen. Auf Einladung des „Förderverein Saalburg e.V.“ berichtete Laufer über seine Arbeit im Landeskriminalamt (LKA). „In Deutschland gibt es leider einen großen Markt für historische Bodenschätze“.

Laufer gehört selbst zum Vorstand des Fördervereins Saalburg, hat sein archäologisches Interesse vor vielen Jahren mit dem Polizei-Beruf verknüpft. Im LKA ist er für den „Kulturgüterschutz“ in Hessen zuständig. Bis zu 20 Fälle von illegaler Schatzräuberei hat er pro Jahr auf dem Tisch.

Die Suche nach „Bodenschätzen“ generell ist nicht verboten. „Und wir haben viele ehrenamtliche Sondengänger, die mit Genehmigung und gesetzestreu unterwegs sind“, so Laufer – mit Metalldetektor und Klappspaten. Andere wiederum suchen und graben auf „eigene Rechnung“, um die Funde in die heimische Keller-Vitrine zu stellen, seltener um diese zu Geld zu machen.

Aufmerksam wird das Landeskriminalamt auf mögliche Täter, wenn „der Landwirt über komische Grabungen auf seinem Feld berichtet“ oder gefundene Münzen, Tongefäße und anderes Museen oder im Internet angeboten werden. Manchmal für fünfstellige Beträge. Gräber mit metallischen Grab-Beigaben werden oft geplündert: die finden sich per Metalldetektor leichter. Dabei werden wichtige archäologische Stätten leider für immer komplett zerstört.

Auch internationale Banden sind am Werk, denen insbesondere Europol auf der Spur ist. Anklagen wegen Unterschlagung, Diebstahl, Hehlerei und anderes drohen der Raubgräber-Zunft. Militaria aus dem 1. oder 2. Weltkrieg können ebenfalls denkmal- und eigentumsrechtlich geschützt sein. In Gewässern wird das Fischen nach Schätzen mit starken Magneten zumeist nicht gestattet, da immer wieder noch funktionsfähige Granaten und Munition an die Wasseroberfläche befördert werden. „Da sind auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz möglich“. Und es ist zudem „extrem gefährlich“.

Die zwei Dutzend Zuhörer beim öffentlichen Laufer-Vortrag des Fördervereins Saalburg hoch über Bad Homburg waren „allesamt unverdächtig“. Aber, auch das weiß LKA-Mann Laufer aus Erfahrung, „manchmal kommen auch echte Schatzräuber-Ganoven zu Vorträgen, um zu schauen, was wir so machen und hoffentlich gelangen sie dabei auf den Pfad der Tugend zurück…“

Mehr Informationen, was man als Schatzgräber darf und was nicht gibt es beispielsweise auf den Internet-Seiten der Polizei Hessen: Raubgrabungen und der illegale Handel mit dem Kultur- und Naturerbe.