Informationen zur Landratswahl am 28. Januar 2024

11. Dezember 2023

Bad Homburg (ut). Am Sonntag, 28. Januar 2024, findet die Landratswahl im Hochtaunuskreis statt. Eine mögliche Stichwahl ist auf den 18. Februar 2024 terminiert. In Bad Homburg v. d. Höhe werden ca. 40.000 Bürger:innen wahlberechtigt sein, um für die Amtszeit von sechs Jahren eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat zu wählen.

Bei dieser Direktwahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, bei der jede/r Bürger:in eine Stimme hat. Von den drei zur Wahl stehenden Bewerbern ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird dies nicht erreicht, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Wahlbenachrichtigungen

In der Woche vor Weihnachten werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl an die Haushalte der Bad Homburger Bürger:innen versendet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag für die Briefwahl aufgedruckt. Wer bis zum 7. Januar 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und beim Wahlamt nachfragen.

Briefwahl

Das Wahlbüro empfiehlt Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Entweder erfolgt die Online-Beantragung der Unterlagen über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder direkt ab dem 18. Dezember 2023 über die städtische Homepage www.bad-homburg.de/wahlen. Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt auch in das Ausland. Hierbei muss der Postweg – auch für die Rücksendung – beachtet werden.

Briefwahlunterlagen können auch schriftlich per Post oder auch per E-Mail an wahlen@bad-homburg.de persönlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Anzugeben sind Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Adresse. Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl sind am besten gleich mit zu beantragen, um sie unaufgefordert zu erhalten.

Briefwahlbüro

Im eingerichteten Briefwahlbüro im Glaspavillon im Technischen Rathaus (Bahnhofstraße 16-18) kann die Stimme bereits unter Vorlage eines Ausweisdokumentes und/oder der Wahlbenachrichtigung bereits vor der Wahl bequem abgegeben werden. Um einen Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person zu stellen, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag geschlossen
  • Mittwoch 14 bis 18 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 12 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr
  • Freitag, 26. Januar 2024: 8 bis 13 Uhr

In der Zeit vom 27. bis 29. Dezember 2023 ist das Rathaus geschlossen und das Briefwahlbüro somit auch nicht erreichbar.

Rücksendung des Wahlbriefs

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein zur Landratswahl muss rechtzeitig dem Wahlbüro übersendet werden, d.h. bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, müssen die Unterlagen dem Wahlamt vorliegen. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus an der Rathaus-Information abgegeben oder im Hausbriefkasten am Rathaus (Eingang Louisenstraße) eingeworfen werden.

ACHTUNG: Änderung Wahllokale

Die Wahlberechtigten im Stadtteil Ober-Erlenbach, die sonst ihre Stimme in der Erlenbach-Halle abgegeben haben, müssen für diese Wahl in die TSV-Halle Ober-Erlenbach ausweichen. Des Weiteren ist der Wahlbezirk Rathaus II für diese Wahl auch im Stadtbüro untergebracht und nicht mehr im Energieladen. Die Ortsangaben zu den Wahllokalen sind auch der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Für eine Beschilderung und einen barrierefreien Zugang wird gesorgt.