AfD-Wahlkampfveranstaltung in Stadthalle ist nicht zu verhindern

18. Juli 2023

Oberursel (ut). Die Stadthalle GmbH Oberursel (Taunus) hat der Bundes-AfD am 26. August 2023 die Stadthalle Oberursel für eine Wahlkampfveranstaltung im Vorfeld der Landtagswahl vermietet. „Da diese Entscheidung aus durchaus verständlichen Gründen auf Kritik und Besorgnis stoßen dürfte, möchte ich schon im Vorfeld vermitteln, warum mir diese Entscheidung einerseits sehr schwergefallen ist, sie andererseits aber so getroffen werden musste“, erläutert Julia Antoni, Geschäftsführerin des Stadtwerke Oberursel-Konzerns.

„Solange die AfD nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist, hat sie den Anspruch bei der Anmietung öffentlicher Räumlichkeiten so behandelt zu werden, wie andere zugelassene Parteien auch. Dieser Neutralitätspflicht kommt die Stadt Oberursel nach“, ergänzt Bürgermeisterin Antje Runge die rechtlichen Hintergründe. Die Entscheidung musste so getroffen werden: Die Stadthalle Oberursel sei zum angefragten Datum verfügbar gewesen und die angemeldete Besucherzahl sprenge auch nicht die Kapazität der Halle.

„Wir hätten es uns sehr einfach machen und die Vermietung willkürlich verweigern können, um dann diese Entscheidung vom Verwaltungsgericht und am Ende des Rechtsweges vom Verwaltungsgerichtshof kassiert zu bekommen“, erläutert Julia Antoni, Geschäftsführerin der Stadthalle GmbH Oberursel (Taunus) und fügt hinzu: „Dieser Weg hätte nur Kosten für den Steuerzahler verursacht – ohne die Veranstaltung der AfD damit zu verhindern.“

Die Geschäftsführerin des Stadthalle Oberursel und die Bürgermeisterin äußerten sich zugleich auch inhaltlich: „Wir haben die demokratischen Werte fest im Blick. Eine solche Veranstaltung passt nach unserer festen Überzeugung nicht zum Bild unserer weltoffenen Stadt. Wir respektieren die Meinungsfreiheit und werden auch das aushalten. Oberursel bleibt bunt und vielfältig!“