Niederwalddenkmal muss aus technischen Gründen vorläufig beleuchtet bleiben

1. September 2022

Das Niederwalddenkmal – Foto: Michael Leukel

Rüdesheim (ut). Heute, am 1. September, tritt „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) der Bundesregierung in Kraft. Diese untersagt in § 8 die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen. Daher werden ab diesem Datum auch die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (SG) nicht mehr angestrahlt.

Eine Ausnahme, die die Verordnung vorsieht, ist aus technischen Gründen das Niederwalddenkmal oberhalb von Rüdesheim am Rhein. Dort speist sich die Beleuchtung des Denkmals aus derselben Stromversorgung, mit der auch die Treppenbeleuchtung und die seitlichen Pollerleuchten angeschaltet werden. Die Beleuchtung dieser Wegmarken ist im Sinne der Verkehrssicherungspflicht unverzichtbar. Die Trennung der Stromzufuhr von Denkmal- und Wegebeleuchtung ist technisch sehr aufwändig. Die Hessische Schlösserverwaltung lässt derzeit prüfen, wie diese umgesetzt werden kann.