Altes bewahren und Neues zulassen

Neue Altstadtsatzung mit Baufibel

27. Februar 2022

Königstein (ut). Es gibt eine neue Altstadtsatzung für die Stadt. Diese ersetzt die erste Königsteiner Altstadtgestaltungssatzung aus dem Jahr 1986. Ziel ist immer noch der Erhalt und die Pflege des historischen Stadtkerns. Bürgermeister Leonhard Helm: „Heute wird das Ziel so ausgestaltet, dass auch Neues und neue Gebäude entstehen können. Diese müssen sich aber in den vorhandenen Rahmen einfügen. Die Fibel soll dabei Rat und Hilfestellung geben.“

Für die nun vorliegende Satzung mit der Königsteiner Baufibel wurde eine umfassende Bestandserhebung der Altstadt gemacht. Jedes einzelne Gebäude wurde über einen Erhebungsbogen erfasst und fotografiert. Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes machten mehrere Rundgänge zu unterschiedlichsten Themen, wie zum Beispiel Gauben oder Dachformen.

Historische Expertise gab es durch die Königsteiner Stadtarchivarin Dr. Alexandra König und ihrer Vorgängerin Beate Großmann-Hofmann. Zusätzlich wurde die Expertin für Denkmalschutz Dipl. Ing. Heike Kirch (Architektin im Denkmalschutz) mit ins Team geholt.

Fachdienstleiterin Planen Sonja Kupfer: „Wir wollten eine Satzung, beziehungsweise ein Produkt schaffen, das für die Bürger verständlich ist. Häufig sind Satzungen sehr schwer zu lesen und zu verstehen. Wir haben synchron an der Baufibel gearbeitet, diese durch viele Zeichnungen und Fotos ergänzt. Sie erklären quasi die Satzungstextpassagen. In der Baufibel ist klar dargestellt, was zulässig ist und was nicht.“

Der ehemalige Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt Stefan Boullion, der die Satzung mit Kupfer und ihrem Team ausgearbeitet hat, schreibt in seinem Vorwort: „Diese soll das Alte bewahren, im Großen, das heißt ganze Gebäude und Ensembles, aber auch im Kleinen zum Beispiel Dachformen, Fensterteilung und ähnliches. Die Satzung soll nicht verhindern, dass Neues, neue Häuser entstehen, aber das Neue, das entsteht, soll sich einfügen.“

Der moderne Ansatz zeigt sich darin, dass heute auch die Möglichkeit der Aufbringung von Solarenergie in Form von altstadtgerechten Ziegeln, bedacht wurde. Der Bürgermeister: „Eine Altstadt bedeutet nicht, dass man auf moderne Möglichkeiten wie Solar verzichten muss.“

Klar ist, kein Hauseigentümerin oder Haueigentümer ist gezwungen, sein bestehendes Gebäude auf der Stelle nach den Vorgaben zu sanieren oder zu verändern. Bei Sanierungsvorhaben oder Neubauten muss allerdings ab jetzt auf die Vorgaben geachtet werden.

Bürgermeister Helm: „Ich hoffe, dass diese Satzung die historisch bedeutsame Altstadt schützt, aber auch weiterentwickelt.