Umtausch des alten Führerscheins im Rathaus
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26. Januar 2022
Königstein (ut). Bis 2033 muss jeder alte Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Fachbereichsleiterin Bürgerservice Katya Hengen: „So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.“
Die Umtauschaktion geschieht stufenweise. Im ersten Schritt werden die Führerscheine umgetauscht, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Führerschein muss umgetauscht sein bis
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Die neuen Führerscheine können im Königsteiner Rathaus beantragt werden. Termine im Bürgerbüro können bequem von zuhause über die
Königsteiner Internetseite www.koenigsteinstein.de gebucht werden.
Zum Termin sind Personalausweis oder Reisepass, Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro.
Die neue Teamleiterin des Bürgerbüros, Daniela Reinhardt: „Momentan beträgt die Wartezeit auf einen Termin etwa zehn Tage. Das Bürgerbüro arbeitet im Schichtdienst, damit wir hoffentlich angesichts der steigenden Coronazahlen arbeitsfähig bleiben.“ Reinhardt bietet allen Bürger:innen, die wenig computeraffin sind, auch die Möglichkeit an, unter der Rufnummer 06174-202.404 einen Umtauschtermin telefonisch zu vereinbaren.