ASP-Sperrzonen werden zurückgestuft

Kreis erreicht Meilenstein bei Tierseuchenbekämpfung

Symbolbild. - Foto: Bild von magenbrot auf Pixabay

26. April 2026

Rheingau-Taunus-Kreis (ut). Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest hat der Kreis einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die bisherigen Sperrzonen können herabgestuft oder in Teilen aufgehoben werden. Der zuständige EU-Ausschuss hat dem Antrag des RTK auf Rückzonierung am vergangenen Freitag, 24. April, stattgegeben. Für landwirtschaftliche Betriebe, Winzer:innen sowie die Jägerschaft bedeutet das spürbare Erleichterungen bei den seuchenrechtlichen Vorgaben.

Landrat Sandro Zehner: „Im Rheingau-Taunus-Kreis haben wir mit einem hochprofessionellen Krisenmanagement unter Leitung unseres Veterinäramtes einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung und damit zur heutigen Entscheidung auf EU-Ebene geleistet. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die diesen Weg konsequent mitgetragen haben: den Landwirtinnen und Landwirten, der Jägerschaft und den Winzerinnen und Winzern ebenso wie dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für die verlässliche und intensive Unterstützung. Ebenso danke ich den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis, die sich mit großer Disziplin an die geltenden Regeln gehalten haben – sei es durch das konsequente Verbleiben auf den Wegen oder das Anleinen von Hunden. Gerade dieses gemeinsame Handeln war entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen. Dass wir die Afrikanische Schweinepest so wirksam eindämmen konnten, ist ein wichtiger Erfolg für den Tierschutz und die Landwirtschaft und schafft nun die Grundlage für spürbare Entlastungen vor allem für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, Winzerinnen und Winzer, die Forstwirtschaft sowie die Jägerschaft.“

Die bislang hochrestriktive „Zone II“ (infizierte Zone) wird zur weniger strengen „Zone I“ herabgestuft, während die bisherige Pufferzone I vollständig entfällt. Die Herabstufung ist nur möglich, weil strenge Kriterien erfüllt wurden. Die stellvertretende Veterinäramtsleiterin, Dr. Christiane Litzius, erklärt dazu: „Dass seit nunmehr zwölf Monaten kein neuer Fall in den betroffenen Gebieten aufgetreten ist, ist das Ergebnis der konsequenten Bekämpfungsmaßnahmen aller beteiligten Akteure. Dazu gehören insbesondere die intensive Fallwildsuche, der Einsatz von Suchhunden und Drohnen sowie eine gezielte Reduktion der Wildschweinpopulation. Dennoch müssen wir weiterhin wachsam bleiben. Weitergehende Monitoring-Maßnahmen bleiben in der Sperrzone 1 bestehen, unter anderen die Kadaversuche und die ASP-Untersuchungen bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen. Die Biosicherheitsmaßnamen in den Hausschweinbeständen müssen ebenfalls weiterhin aufrechterhalten und überwacht werden.“

Der Rheingau-Taunus-Kreis wird die neuen Karten und genauen Regelungen zur Rückzonierung unmittelbar nach der offiziellen Veröffentlichung durch die EU auf seinen Kanälen in einer neuen Allgemeinverfügung bereitstellen.