„Blaumeise“ hilft Kindern und Jugendlichen

Kreisbeigeordnete Antje van der Heide (von rechts), Eugenie Riffel, Vorstand des Caritasverband Taunus e.V., und Michael Glenzer, beim Kreis Fachbereichsleiter Kinder und Jugend, freuen sich, dass die neue Inobhutnahmestelle Kindern und Jugendlichen wohnortnah einen geschützten Raum bietet. - Foto: HTK-Pressestelle

8. März 2026

Hochtaunuskreis (ut). Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Musste das Jugendamt des Hochtaunuskreises 2023 insgesamt 38 Kinder aus deren Familien in Obhut nehmen, waren es 2024 bereits 63 und im vergangenen Jahr 72 Fälle. Mit dieser Entwicklung steht der Hochtaunuskreis nicht alleine da, denn aus ganz Deutschland werden vergleichbare Anstiege vermeldet. Das hat wiederum zur Folge, dass freie Inobhutnahme-Plätze so rar sind, dass viele betroffene Kinder und Jugendliche nicht mehr – wie eigentlich vorgesehen – wohnortnah untergebracht werden können. Mitunter findet sich für sie erst viele hundert Kilometer entfernt vom eigenen Zuhause ein freier Platz in einer Einrichtung.

„Dies entspricht nicht unserem Anspruch und dem Selbstverständnis eines Jugendamtes“, sagt Kreisbeigeordnete Antje van der Heide als zuständige Sozialdezernentin. „Die Kinder und Jugendlichen, die in Obhut genommen werden, sind in einer absoluten Ausnahmesituation.“ Dem müsse der Kreis als verantwortliche Stelle Rechnung tragen und für eine geeignete Unterbringung sorgen.

Der Hochtaunuskreis hat auf diese Entwicklung reagiert und in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Taunus e.V. eine neue Inobhutnahme-Stelle mit neun Plätzen eingerichtet. Seit November können Minderjährige hier untergebracht werden. Die Einrichtung steht dem Hochtaunuskreis komplett zur Verfügung. Allerdings können freie Plätze nach Absprache zwischen dem Betreiber Caritas und dem Kreis als Kostenträger auch Jugendämtern aus Nachbarkreisen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Die Blaumeise steht als Namensgeberin Pate für die von der Caritas betriebene Einrichtung. Der kleine Vogel symbolisiert Lebensfreude und Neubeginn. – Foto: HTK-Pressestelle

Die Einrichtung hat, wie alle Wohnprojekte der hiesigen Caritas, einen Namen aus der Vogelwelt. „Wir haben uns hier für Blaumeise entschieden“, erläutert Eugenie Riffel, Vorstand des Caritasverband Taunus e.V. „Die Blaumeise symbolisiert Lebensfreude und Neubeginn, und genau das ist, was die Kinder und Jugendliche spüren sollen. In einer Situation, die schwer zu ertragen ist, soll ein Hoffnungsschimmer aufgezeigt werden.

Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden in der IO Blaumeise rund um die Uhr von pädagogischem Fachpersonal versorgt und in ihrer individuellen schwierigen Situation während der Inobhutnahme-Phase begleitet. Das helle und freundlich gestaltete Haus mit Garten war vorher von einer Großfamilie bewohnt, so dass die nötigen Umbaumaßnahmen im Inneren überschaubar waren. Acht Zimmer stehen den Kindern und Jugendlichen im Obergeschoss zur Verfügung. „Vom Konzept her sind es sieben Einzelzimmer und ein Zimmer, das für Geschwister gedacht ist“, erzählt Riffel. Gerade Geschwister hätten es, wenn es zu einer Inobhutnahme komme, nicht leicht; eine Trennung der Geschwister solle daher vermieden werden. Im Erdgeschoss ist außer dem Wohnzimmer, der Küche, in der gemeinsam gekocht wird, und einem Esszimmer auch das Büro der Caritas untergebracht. 

Für Inobhutnahme-Maßnahmen sind im Kreishaushalt jährlich rund 1,3 Millionen Euro bereitgestellt. Bei Bedarf kann diese Summe aufgestockt werden.

Zum Hintergrund

Die Inobhutnahme ist ein erheblicher Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern. Daher ist eine solche Maßnahme gesetzlich geregelt. Kinder können dann in Obhut genommen werden, wenn sie zeitweise nicht mehr bei ihren Eltern leben können, weil sie körperlich und/oder seelisch gefährdet sind. Sie müssen dann von den Jugendämtern in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht und betreut werden, bis ihre Zukunftsperspektive geklärt ist, also klar ist, ob sie zurück in die Familien können, oder dauerhaft anderweitig untergebracht werden müssen. Daran hängt auch die Entscheidung, ob sie weiterhin ihre Schule besuchen können oder wechseln müssen.

Angestrebt wird stets eine Rückführung in den elterlichen Haushalt, gegebenenfalls mit flankierenden ambulanten Erziehungshilfemaßnahmen. Sollte das nicht möglich sein, wird eine langfristige Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einem Kinder- und Jugendheim in Erwägung gezogen.

Die Klärung der Zukunftsperspektive ist ein intensiver Prozess, an dem die Kinder und Jugendlichen je nach Alter und Entwicklungsstand selbst beteiligt werden. Selbstverständlich sind auch die Eltern mit eingebunden. Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes steuern federführend dieses Verfahren.

Im günstigsten Fall können die in Obhut genommenen Minderjährigen bereits nach ein paar Tagen wieder in den elterlichen Haushalt zurückkehren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern mit den Pädagog:innen des Jugendamts konstruktiv zusammenarbeiten und wenn nötig professionelle ambulante Hilfe bei der Bewältigung der Erziehungsaufgabe akzeptieren und annehmen. Das erfordere oft intensive Gespräche, erläuterte Michael Glenzer, Leiter des Fachbereichs Kinder und Jugend im Hochtaunuskreis.

Nicht selten muss bei Inobhutnahmen aber auch das Familiengericht angerufen werden, wenn Eltern den Jugendamtsmaßnahmen nicht zustimmen. Die dann eingeleiteten Gerichtsverfahren sind teilweise sehr langwierig, so dass Inobhutnahmen Monate dauern können.