Finanzierung und Bürokratie ungelöst

HKG: Krankenhausreform bleibt hinter Erwartungen zurück

9. Oktober 2025

Hessen (ut). Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat die Bundesregierung die nächste Etappe der Krankenhausreform eingeleitet. Aus Sicht der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) bleibt der Entwurf jedoch hinter den Erwartungen vieler Kliniken zurück, denn zentrale Probleme bleiben ungelöst“, erklärt die HKG. „Weder die Finanzierung noch die Entbürokratisierung erfahren spürbare Verbesserungen.“

Die im Gesetz vorgesehenen Handlungsspielräume für die Länder sind ein richtiger Ansatz, greifen jedoch aufgrund der zeitlichen Befristung und der großen Einflussnahme der Krankenkassen nicht ausreichend, um die dringend benötigte Planungssicherheit zu schaffen und die Planungshoheit bei den Ländern zu belassen. Die Finanzierungsstrukturen bleiben nahezu unverändert, zusätzliche Mittel oder Vereinfachungen fehlen. „Damit bleibt die Reform auf halbem Weg stehen“, so Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG.

Kritisch bewertet die HKG insbesondere die weiterhin bürokratisch angelegte Vorhaltefinanzierung und die fehlenden Regelungen zu Hybrid-DRGs, die seit Langem als zentrales Instrument für sektorübergreifende Versorgung gefordert werden. Auch die angekündigte Entlastung von Bürokratie ist bislang nicht erkennbar. „Insgesamt ist das Gesetz eine Enttäuschung für all diejenigen, die sich erhofft hatten, dass Innovation gefördert, Krankenhäuser von Bürokratie entlastet und echte Planungssicherheit geschaffen wird“, heißt es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem sich die HKG anschließt.

Für Hessen sei entscheidend, dass die Umsetzung auf einer rechtssicheren, praktikablen Grundlage erfolgt. „Wir haben bereits frühzeitig gezeigt, wie Krankenhausplanung im föderalen System funktionieren kann. Jetzt braucht es Verfahren, die Planung und Finanzierung realitätsnah verbinden, statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen.“

Die HKG setzt sich dafür ein, dass die Reform praxistauglich, rechtssicher und nachhaltig umgesetzt wird, mit klaren Verfahren, realistischen Fristen und verlässlichen Rahmenbedingungen für die Kliniken.

Hintergrund

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll die Krankenhausreform des Bundes anpassen und die Einführung der Leistungsgruppen sowie der Vorhaltefinanzierung konkretisieren. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025 wird der Entwurf nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Zentrale Inhalte sind erweiterte Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung, eine stärkere Berücksichtigung regionaler Strukturen sowie Übergangsregelungen für Sicherstellungskrankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte den Kabinettsentwurf grundsätzlich begrüßt, zugleich aber auf weiteren Klärungsbedarf bei den Finanzierungsmechanismen und Hybrid-DRG-Regelungen hingewiesen.

Über die HKG

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.